Einreise- & Visum-Bestimmungen
Volksrepublik China (CN)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Die chinesischen Auslandsvertretungen erteilen seit dem 15. März 2023 wieder Visa aller Kategorien. Touristische Reisen nach China wieder möglich. Ebenfalls möglich ist die Einreise mit gültigen Visa, die vor dem 28. März 2020 ausgestellt wurden sowie visafreie Transitaufenthalte. Über die aktuellen Einreiseregelungen nach China informieren die Webseiten der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland und das Außenministerium der VR China.
Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, müssen seit dem 8. Januar 2023 ein negatives RT-PCR-Testergebnis (Nasen-Rachenabstrich) vorlegen. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit nach China durchgeführt werden und kann von einem Hausarzt in Deutschland sowie einer amtlich anerkannten Teststelle stammen.
Das PCR-Testergebnis ist in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls einzutragen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen begrenzt.
Einreisen sind mit Transitflügen über Drittländer grundsätzlich möglich, sofern innerhalb von 48 Stunden vor Abflug nach China ein PCR-Test durchgeführt wurde. Bei Abflügen aus Deutschland können sich die Passagiere entweder in Deutschland oder in den Transitländern testen lassen. Bei fristgerechter Testung in Deutschland ist keine erneute Testung im Transitland erforderlich.
Aus dem Ausland in die VR China einreisende Personen können, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen werden. Fluggäste, deren Gesundheitserklärung sowie Kontrollergebnis unauffällig sind, dürfen ohne Einschränkungen an ihren Zielort weiterreisen. Einreisende mit Auffälligkeiten müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben. Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Für den einmaligen Flughafentransit von bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht.
Beschränkungen im Land
China hat inzwischen seine COVID-19-Einschränkungen verringert (z. B. Heimquarantäne für Infizierte möglich, Zugang zum ÖPNV und Flughäfen ohne PCR-Test, keine Registrierungspflicht beim Kauf fiebersenkender Medikamente).
In Großstädten ist die Versorgung auch medizinischer Notfälle in den örtlichen Krankenhäusern möglich. Die Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist in der Regel gewährleistet.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht.
Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.
Empfehlungen
- Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen die am Reiseziel geltenden Maßnahmen zur COVID-Prävention.
- Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist lediglich im Transit in Peking und Shanghai möglich.
Deutsche Staatsangehörige können sich in Peking und in Shanghai für bis zu 72 Stunden im Transit in der gesamten Stadt visafrei aufhalten. Es wird lediglich der Nachweis einer Weiterreise benötigt, die in einem anderen Land liegt, als dem Land aus dem die Einreise erfolgt ist.
Für alle anderen Einreisezwecke wird ein Visum vor Einreise benötigt.
Für die Volksrepublik China gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von 6 Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land ausschließlich touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, berufliche, schulische oder studentische Ausbildungen anzutreten. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen. Das Praktikumsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, ein Praktikum anzutreten. Das Journalistenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, diese Tätigkeit auszuüben. Falls eine Arbeitsaufnahme erfolgt, muss ein Arbeitsvisum beantragt werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist lediglich im Transit in Peking und Shanghai für folgende Staatsangehörige möglich
Visumfreie Einreise für 72 Stunden im Transit in Peking und Shanghai:
- Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Zypern
Es wird lediglich der Nachweis einer Weiterreise benötigt, die in einem anderen Land liegt, als dem Land aus dem die Einreise erfolgt ist.
Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum für den Transitaufenthalt in Peking und Shanghai.
Für alle anderen Einreisezwecke wird für jeden Staatsangehörigen ein Visum vor Einreise benötigt.
Einreisebestimmung für nicht deutsche Staatsangehörige mit Visum
Zusätzlich werden für nicht deutsche Staatsangehörige folgende Unterlagen gefordert:
- Zusatzformular (Form V.2013 B): online beschreibbar
- Aufhenthaltsgenehmigung bzw. Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger erforderlich.
-
Flugbuchung erforderlich für folgende Nationalitäten:
Frankreich, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan -
Hotelbuchung erforderlich für folgende Nationalitäten:
Frankreich -
Einladung erforderlich für folgende Nationalitäten:
Iran -
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt:
Iran -
besondere Konsulatsgebühren:
USA (€ 115,00) -
persönliche Beantragung erforderlich für folgende Nationalitäten:
Türkei
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Volksrepublik China gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von 6 Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land ausschließlich touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, berufliche, schulische oder studentische Ausbildungen anzutreten. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen. Das Praktikumsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, ein Praktikum anzutreten. Das Journalistenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, diese Tätigkeit auszuüben. Falls eine Arbeitsaufnahme erfolgt, muss ein Arbeitsvisum beantragt werden.
Besonderheiten
Achtung:
Die Visa können beim Konsulat der Botschaft der Volksrepublik China nicht auf dem Postweg beantragt werden! Wir reichen Ihre Antragsunterlagen persönlich im Konsulat ein.
Folgende Visakategorien sind zu beachten:
-
Touristenvisum (L-Visum)
- Für Personen, die China aus touristischen Gründen besuchen und das Land bereisen, egal ob Sie mit Flug oder mit Schiff nach China reisen.
-
Geschäftsvisum (F-Visum, M-Visum)
- Erlaubt die Durchführung von geschäftlichen Besprechungen, Beratungen und Praktika in China.
-
Arbeitsvisum (Z-Visum)
- Das Z-Visum ist für eine Arbeitsaufnahme in China vorgesehen und berechtigt zur einmaligen Einreise.
-
Praktikumsvisum (F-Visum)
- Praktikanten erhalten ab sofort meistens ein F-Visum.
-
Studienvisum (X-Visum, X1 / X2)
- Für ein Studium in der VR-China muss ein X-Visum (Studienvisum) beantragt werden. Beträgt die Studiendauer mehr als 6 Monate, wird ein X1-Visum erteilt, beträgt die Studiendauer weniger als 180 Tage, dann wird ein X2-Visum erteilt.
-
Besuchervisum (Q-Visum, Q1 / Q2)
- Für Personen, die Familienangehörige chinesischer Staatsbürger sind oder den Besuch von Verwandten die eine Daueraufenthaltsgenehmigungen für China besitzen.
-
Privatvisum (S-Visum, S1 / S2)
- Für den Besuch von Verwandten, die in China für einen befristeten Zeitraum arbeiten oder studieren und keine chinesische Staatsangehörigkeit besitzen.
Minderjährige Reisende
Kinder zwischen 1 und 17 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung beider Elternteile (im Original) und eine Kopie der Reisepässe. Dies gilt auch, wenn das Kind nur mit einem Elternteil einreist.
Hongkong
Bitte beachten sie die Besonderheiten bei der Einreise in HongKong unter folgendem link.
Macao
Bitte beachten sie die Besonderheiten bei der Einreise in Macao unter folgendem link.
Tibet: 1-fache Einreise bei Rundreisen mit "Abstecher" nach Tibet
-
Die Einreisegenehmigung für Tibet muss in China beantragt werden: Spezialgenehmigung (TAR-permit) über Veranstalter für organisierte Gruppenreisen. Merkblatt zu Reisebestimmungen für die Autonome Region Tibet:
» Daten.pdf
Fakten
- Hauptstadt: Peking
- Amtsprache: Hochchinesisch
- Währung: RMB (Renminbi) ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +86
Informationen für deutsche Staatsangehörige
deutsche Reisende können zusammen mit 44 anderen Nationalitäten ein 72h-Transit-Visum an den Flughäfen Beijing, Shanghai und Guangzhou erhalten. An allen anderen Flughäfen muss die Verfügbarkeit des 72h-Transit-Visums erst vor abreise erfragt werden!
Informationen für nicht-Deutsche Staatsangehörige
Folge 45 Nationalitäten können ein 72h-Transit-Visum bei Ankunft an den Flughäfen Beijing, Shanghai und Guangzhou erhalten:
6 amerikanische Länder:
- Argentinien
- Brasilien
- Chile
- Die Vereinigten Staaten
- Kanada
- Mexiko
6 asiatische Länder:
- Brunei
- Japan
- Katar
- Korea (Republik)
- Singapur
- Vereinigte Arabische Emirate
7 andere europäische Länder:
- Bulgarien
- Großbritannien
- Irland
- Rumänien
- Russland
- Ukraine
- Zypern
24 Schengen-Länder:
- Belgien
- Tschechische Republik
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Griechenland
- Ungarn
- Island
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Slowakische
- Slowenien
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
2 ozianische Länder:
- Australien
- Neuseeland
Für alle anderen Flughäfen erkunden Sie sich bitte entweder vor Abreise am Flughafen oder bei Ihrer Airline, ob ein 72h-Transit-Visum zu bekommen ist.
Weitere ausführliche Informationen in englischer Sprache erhalten Sie auf der Website des "Ministeriums für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China":
» http://www.mps.gov.cn/n16/n84147/n84196/3912430.html
Informationen zum Touristenvisum einfach
Das Touristenvisum trägt die Visakategorie: L-Visum. Das Visum ist ab Ausstellungsdatum des Konsulats 3 Monate gültig, innerhalb dieser Frist kann die Einreise erfolgen. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Ein Touristenvisum berechtigt ab Einreise in China einen Aufenthalt für 30 Tage, eine Verlängerung in China ist nicht mehr möglich. L-Visa werden lediglich für touristische Reisen erteilt
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
-
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
- Zusätzlich: Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder der Meldebescheinigung
- Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Achtung: Die Beantragung eines Visums mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich!
-
gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto)
- als Nationalität muss im Ausweis „deutsch“ vermerkt sein
- Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
-
farbig - mit weißem Hintergrund
(Eine andere Hintergrundfarbe führt zur sofortigen Ablehnung des Antrags!) - Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular (Form V.2013 A)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- nicht zutreffende Felder müssen gestrichen werden
- zusätzlich bei ehemaligen chinesischen Staatsangehörigen: 1.3, 1.5. und Unterschrift bitte in chinesisch notieren
- Hin- und Rückflugtickets
- Hotelreservierung
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Journalistenvisum
Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt. Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen.
Derzeit werden keine Journalistenvisa erteilt.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
-
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
- Zusätzlich: Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder der Meldebescheinigung
- Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Achtung: Die Beantragung eines Visums mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich!
-
gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto)
- als Nationalität muss im Ausweis „deutsch“ vermerkt sein
- Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
-
farbig - mit weißem Hintergrund
(Eine andere Hintergrundfarbe führt zur sofortigen Ablehnung des Antrags!) - Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular (Form V.2013 A)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- nicht zutreffende Felder müssen gestrichen werden
- zusätzlich bei ehemaligen chinesischen Staatsangehörigen: 1.3, 1.5. und Unterschrift bitte in chinesisch notieren
- Hin- und Rückflugtickets
- Hotelreservierung
Informationen zur Beantragung eines Journalistenvisums
» http://www.china-botschaft.de/det/Correspondents/t555323.htm
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum trägt die Visakategorie: F-Visum und M-Visum. Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und dem Inhalt der Einladung bestimmt. M-Visa werden bei Geschäftsreisen aus gewerblichen Zwecken erteilt. F-Visa werden bei Geschäftsreisen aus nicht-gewerblichen Zwecken sowie bei Praktika erteilt.. Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
-
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
- Zusätzlich: Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder der Meldebescheinigung
- Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Achtung: Die Beantragung eines Visums mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich!
-
gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto)
- als Nationalität muss im Ausweis „deutsch“ vermerkt sein
- Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
-
farbig - mit weißem Hintergrund
(Eine andere Hintergrundfarbe führt zur sofortigen Ablehnung des Antrags!) - Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular (Form V.2013 A)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- nicht zutreffende Felder müssen gestrichen werden
- zusätzlich bei ehemaligen chinesischen Staatsangehörigen: 1.3, 1.5. und Unterschrift bitte in chinesisch notieren
-
offizielle Einladungsbestätigung
- von einem zuständigen Ministerium, einer Provinzregierung oder von einem akkreditiertem chinesischen Unternehmen oder Institution der VR China.
- Für die Beantragung von Visa für die 1-fache bis 2-fache Einreise genügen Einladungen in Kopie.
-
Für die Beantragung von mehrfachen Einreisen für 6-Monats- oder 12-Monatsvisa werden ausschließlich Original-Einladungen von chinesischen Ministerien akzeptiert.
- Der Reisepass muss mindestens 6 Monate länger gültig sein, als das beantragte Visum.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Praktikumsvisum
Das Praktikumsvisum trägt die Visakategorie: F-Visum. Das Visum berechtigt zur Aufnahme eines Praktikums. Das Visum ist ab Ausstellungsdatum des Konsulats 3 Monate gültig, innerhalb dieser Frist kann die Einreise erfolgen. Das Visum besitzt generell eine Gültigkeit von 3 Monaten für die 1-fache Einreise (1 Semester). Ein Aufenthalt von maximal 180 Tagen kann mit den erforderlichen Nachweisen beantragt werden.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
-
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
- Zusätzlich: Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder der Meldebescheinigung
- Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Achtung: Die Beantragung eines Visums mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich!
-
gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto)
- als Nationalität muss im Ausweis „deutsch“ vermerkt sein
- Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
-
farbig - mit weißem Hintergrund
(Eine andere Hintergrundfarbe führt zur sofortigen Ablehnung des Antrags!) - Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular (Form V.2013 A)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- nicht zutreffende Felder müssen gestrichen werden
- zusätzlich bei ehemaligen chinesischen Staatsangehörigen: 1.3, 1.5. und Unterschrift bitte in chinesisch notieren
- Hin- und Rückflugtickets
- Hotelreservierung
-
offizielle Einladung im Original und in Kopie
- von einem zuständigen Ministerium, einer Provinzregierung oder von einem akkreditiertem chinesischen Unternehmen oder Institution der VR China.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Arbeitsvisum
Das Arbeitsvisum trägt die Visakategorie: Z-Visum. Es berechtigt zu einer Arbeitsaufnahme. Das Visum ist ab Ausstellungsdatum des Konsulats 3 Monate gültig, innerhalb dieser Frist kann die Einreise erfolgen. Der Visuminhaber muss sich innerhalb von 30 Tagen nach Einreise registrieren lassen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
-
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
- Zusätzlich: Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder der Meldebescheinigung
- Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Achtung: Die Beantragung eines Visums mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich!
-
gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto)
- als Nationalität muss im Ausweis „deutsch“ vermerkt sein
- Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
-
farbig - mit weißem Hintergrund
(Eine andere Hintergrundfarbe führt zur sofortigen Ablehnung des Antrags!) - Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular (Form V.2013 A)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- nicht zutreffende Felder müssen gestrichen werden
- zusätzlich bei ehemaligen chinesischen Staatsangehörigen: 1.3, 1.5. und Unterschrift bitte in chinesisch notieren
- Hin- und Rückflugtickets
- Hotelreservierung
- Zusatzformular (Form V.2013 B): online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- offizielle Einladungsbestätigung (im Original und Kopie)
-
Arbeitserlaubnis aus China (im Original und Kopie)
- vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten.
- Gesundheitszeugnis inklusive negativem HIV-Test bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.
Weitere Informationen sind für Vertragskunden online zum Formular BESTELLANKÜNDIGUNG hinterlegt.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Studentenvisum
Das Studentenvisum trägt die Visakategorie: X-Visum. Es berechtigt zu einer Aufnahme eines Studiums. Das Visum ist ab Ausstellungsdatum des Konsulats 3 Monate gültig, innerhalb dieser Frist kann die Einreise erfolgen. Das X1-Visum wird für einen Aufenthalt von über 180 Tagen erteilt. Das X2-Visum wird für einen Aufenthalt von unter 180 Tagen erteilt. Der Visuminhaber muss sich innerhalb von 30 Tagen nach Einreise registrieren lassen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
-
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
- Zusätzlich: Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder der Meldebescheinigung
- Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Achtung: Die Beantragung eines Visums mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich!
-
gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto)
- als Nationalität muss im Ausweis „deutsch“ vermerkt sein
- Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
-
farbig - mit weißem Hintergrund
(Eine andere Hintergrundfarbe führt zur sofortigen Ablehnung des Antrags!) - Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular (Form V.2013 A)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- nicht zutreffende Felder müssen gestrichen werden
- zusätzlich bei ehemaligen chinesischen Staatsangehörigen: 1.3, 1.5. und Unterschrift bitte in chinesisch notieren
- Hin- und Rückflugtickets
- Hotelreservierung
Besonderheiten
-
Visakategorie: F-Visum oder X-Visum
Die Studentenvisa werden je nach Aufenthaltsdauer in zwei Arten von Visakategorien erteilt:
1. Kurzfristiges Studentenvisum -
Visakategorie: F-Visum
Visagültigkeit: Ab Visaerteilung 3 Monate für die 1-fache Einreise und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen
- Zusatzformular (Form V.2013 B): online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- Zulassungsschreiben der Universität
- Einladungsformular mit der Nummerierung JW201 oder JW202 (im Original und Kopie).
-
Gesundheitszeugnis inklusive negativem HIV-Test bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 6 Monate
2. Langfristiges Studentenvisum -
Visakategorie: X-Visum
Visagültigkeit: Ab Visaerteilung 3 Monate für die 1-fache Einreise und einer Aufenthaltsdauer (mit der Bezeichnung) "000"
- Zusatzformular (Form V.2013 B): online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- Zulassungsschreiben der Universität oder Schule (im Original + Kopie)
- Das vom Chinesischen Bildungsministerium ausgestellte Visumantragsformular (im Original + Kopie)
-
Aktuelles Gesundheitszeugnis inklusive negativem HIV-Test für Aufenthalte von mehr als 6 Monate
Formular für die Gesundheitsuntersuchung
Der HIV-Test ist für Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen nicht erforderlich.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- China Botschaft Berlin
Brückenstr. 10
10179 Berlin - China Generalkonsulat Hamburg
Elbchaussee 268
22605 Hamburg - China Generalkonsulat Frankfurt am Main
Stresemannallee 19-23
60596 Frankfurt am Main - China Generalkonsulat München
Romanstr. 107
80639 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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