Einreise- & Visum-Bestimmungen
Papua-Neuguinea (PG)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Papua-Neuguineas.
Eine Einreise ist grundsätzlich nur für vollständig geimpfte Personen möglich. Ein Impfnachweis muss beim Check-in am Flughafen vorgelegt werden. Um für die Einreise als vollständig geimpft zu gelten, müssen die Impfungen mit in Papua-Neuguinea zugelassenen Impfstoffen erfolgt sein. Eine Booster-Impfung ist nach aktuellen Vorgaben nicht nötig.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Beachten Sie bei der Ausreise die Anforderungen der beteiligten Fluglinien an die Buchung und die übrigen Beförderungsbedingungen.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Für Papua-Neuguinea gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Ein Visum bei Einreise ist möglich:
- Deutsche Staatsangehörige können für die Einreise nach Papua-Neuguinea für einen touristischen Aufenthalt bis zu 60 Tagen ein Visum bei Ankunft am Flughafen Port Moresby erhalten
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
- 1 Passfoto
- 1 Visaantrag (erhältlich und auszufüllen bei Ankunft)
- 1 Supplimentary Health Form - Unterschrieben und Gestempelt von einem Arzt
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
-
Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für Papua-Neuguinea gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Besonderheiten
Visabeantragung bei der zuständigen Botschaft in Brüssel
Botschaft von Papua-Neuguinea
Avenue Pierre
1150 Brüssel - Belgien
Telefon: 0032-2-779 06 09
Telefax: 0032-2-772 70 88
Fakten
- Hauptstadt: Port Moresby
- Amtsprache: Englisch
- Währung: Kina ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +675
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
2 Visa Antragsformulare
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reisebestätigung
- Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt
-
Kopien der Flugtickets
- Die Kopien müssen die Rück- oder Weiterreise belegen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
2 Visa Antragsformulare
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reisebestätigung
- Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt
-
Kopien der Flugtickets
- Die Kopien müssen die Rück- oder Weiterreise belegen.
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Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
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Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund und die Dauer der Reise, die Anschrift der Kontaktfirma in Papua-Neuguinea sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
Adressat des Schreibens: Botschaft von Papua-Neuguinea, Konsularabteilung, Avenue Pierre, 1150 Brüssel - Belgien.
-
Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund und die Dauer der Reise, die Anschrift der Kontaktfirma in Papua-Neuguinea sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
im Web
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer