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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts - Armenien
  • Vor Reisen in das gesamte Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie in die Region Berg-Karabach wird derzeit gewarnt.
  • Von Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit abgeraten.

Informationsstand: 03.03.2022

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Republik Armenien (AM)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.

Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.

Ausreise und Transit

Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.

Beschränkungen im Land

Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis zum 1. November 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und im ÖPNV ist aufgehoben. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen usw. sind geöffnet. Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in Armenien für einen Aufenthalt bis 180 Tagen pro Jahr kein Einreisevisum.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland

Für die Republik Armenien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei bis zu 180 Tage pro Jahr für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
     
  • visumfrei bis zu 180 Tage pro Jahr für Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
     

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Nationaler Reisepass oder Kinderreisepass

Für die Republik Armenien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Fakten

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • zusätzlich 1 Passkopie (Seite mit Personendaten)
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • zusätzlich 1 Passkopie (Seite mit Personendaten)
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Privatreisende benötigen eine Einladung
    • Eine vom Innenministerium der Republik Armenien bestätigte persönliche Einladung im Original

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • zusätzlich 1 Passkopie (Seite mit Personendaten)
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Bestätigung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
    • Der entsprechende Antrag muss vom armenischen Geschäftspartner gestellt werden.
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Konsulate
in Deutschland
  • Armenien Botschaft (Berlin)
    Nußbaumallee 4
    14050 Berlin
  • Armenien Honorarkonsulat Frankfurt am Main
    An der Welle 4
    60322 Frankfurt am Main
  • Armenien Honorarkonsulat Karlsruhe
    Südbeckenstr. 22
    76189 Karlsruhe

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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