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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Guinea-Bissau (GW)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den offiziellen Stellen Guinea-Bissaus.

Die Einreise ist für vollständig geimpfte Personen unter Vorlage ihres Impfnachweises möglich (mindestens vier Wochen vor Reiseantritt komplettiert).

Nicht vollständig geimpfte Personen benötigen einen negativen PCR-Testnachweis, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen. Reisende mit Symptomen werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.

Ausreise und Transit

Für die Ausreise und den Transitverkehr gilt ebenfalls die Nachweispflicht einer Impfung, der Genesung oder eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden vor Abreise.

Beschränkungen im Land

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Empfehlungen

  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Vor Beginn Ihrer Reise, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
  • Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt.

Für die Republik Guinea-Bissau gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Visumgültigkeit

Touristenvisa 1-fach sind ab Visumausstellung 3 Monate gültig und berechtigen ab Einreise zu einem Aufenthalt bis 30 Tage. Touristenvisa für die mehrfache Einreise werden aktuell nicht erteilt. Geschäftsvisa 1-fach sind ab Visumausstellung 3 Monate gültig und berechtigen ab Einreise zu einem Aufenthalt bis 30 Tage. Geschäftsvisa werden auch für die mehrfache Einreise bis 90 Tage Aufenthalt erteilt.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

EU-Länder, Österreich, Schweiz, Türkei, weitere Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Guinea-Bissau gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Visumgültigkeit

Touristenvisa 1-fach sind ab Visumausstellung 3 Monate gültig und berechtigen ab Einreise zu einem Aufenthalt bis 30 Tage. Touristenvisa für die mehrfache Einreise werden aktuell nicht erteilt. Geschäftsvisa 1-fach sind ab Visumausstellung 3 Monate gültig und berechtigen ab Einreise zu einem Aufenthalt bis 30 Tage. Geschäftsvisa werden auch für die mehrfache Einreise bis 90 Tage Aufenthalt erteilt.

Besonderheiten

Bei Einreise

  • Gelbfieberimpfnachweis
    Bei Einreise wird der gültige Gelbfieberimpfnachweis im Original verlangt.

Hier finden Sie weitere Informationen: » http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)

Fakten

  • Guinea-Bissau ist ein Staat in Afrika.
  • Lage: afrikanische Westküste am Atlantik und grenzt an Senegal und Guinea.
  • Hauptstadt: Bissau
  • Amtsprache: Portugiesisch
  • Währung: CFA-Franc BCEAOWährungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +245

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Touristenvisa werden nur für die 1-fache Ein- und Ausreise bis 30 Tage Aufenthalt erteilt.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
    • Kopie des Reisepasses für nicht Deutsche Staatsangehörige (Lichtbildseite)
    • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für nicht Deutsche Staatsangehörige
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
    • Kopie des Reisepasses für nicht Deutsche Staatsangehörige (Lichtbildseite)
    • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für nicht Deutsche Staatsangehörige
  • 2  Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • identisch
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Hotelbestätigung in Kopie
  • Flugtickets in Kopie
  • Gelbfieberimpfnachweis (Kopie)

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
    • Kopie des Reisepasses für nicht Deutsche Staatsangehörige (Lichtbildseite)
    • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für nicht Deutsche Staatsangehörige
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • identisch
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Gelbfieberimpfnachweis (Kopie ist ausreichend)
  • Einladung des Geschäftspartners in Guinée-Bissau in Kopie
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
    • Grund und Dauer der Reise
    • Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
    • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
    • Adressat: Ambassade de la République Guinée-Bissau, Kronenstr. 72, 10117 Berlin
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Konsulate
in Deutschland
  • Guinea-Bissau Botschaft (Berlin)
    Kronenstr. 72
    10117 Berlin

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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