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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Slowakische Republik (SK)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei.

Es bestehen keine Registrierungs- und Quarantänepflichten für Einreisen in die Slowakei.

Ausreise und Transit

Es bestehen keine Beschränkungen für Transitreisen durch die Slowakei.

Beschränkungen im Land

Eine Maskenpflicht besteht weiterhin in Krankenhäusern, Arztpraxen, sozialen Einrichtungen und Apotheken. Wer positiv auf COVID-19 getestet wurde, muss während der ersten fünf Tage nach Beendigung der Isolation eine FFP-2-Maske in der Öffentlichkeit tragen.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln unter der Hotline 0800 174 174 (bei Anruf aus dem Ausland +421 267 200 020) oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung (auch in englischer Sprache). Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
  • Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Slowakei kein Visum.
  • Bei längeren Aufenthalten besteht Registrierungspflicht.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: muss gültig sein.
  • Vorläufiger ReisepassPassgültigkeit: muss gültig sein.
  • Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein.
  • Vorläufiger Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein.
  • Krankenversicherungsnachweis für die Slowakei: Abschluss an der Grenze nicht möglich.
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt: ca. EUR 64,00 pro Erwachsener/Tag und Kinder bis 16 Jahre EUR 32,00 pro Tag
    Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: Bargeld, Kontoauszug, Voucher, Beleg über die Bezahlung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der Slowakei.
    Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei  für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
  • Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
    Passgültigkeit: muss gültig sein.
  • Krankenversicherungsnachweis für die Slowakei: Abschluss an der Grenze nicht möglich.
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt: ca. EUR 64,00 pro Erwachsener/Tag und Kinder bis 16 Jahre EUR 32,00 pro Tag
    Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: Bargeld, Kontoauszug, Voucher, Beleg über die Bezahlung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der Slowakei.
    Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Fakten

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Konsulate
in Deutschland
  • Slowakei Konsulat Berlin
    Pariser Strasse 44
    10707 Berlin
  • Slowakei Konsulat Bonn
    August-Bier-Straße 31
    53129 Bonn
  • Slowakei Konsulat München
    Vollmannstraße 25 d
    81925 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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