Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Sambia (ZM)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Sambia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Sambia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig.
Fakten
- Hauptstadt: Lusaka
- Amtsprache: Englisch
- Währung: Kawacha ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +260
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
- Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
- 2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Reise- und Flugbestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
- 2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Reise- und Flugbestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
- Einladung vom Geschäftspartner in Sambia (2 Kopien)
- Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
- Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund der Reise, die Dauer des Aufenthalts, die Anschrift der Kontaktfirma in Sambia sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
im Web
in Deutschland
- Sambia Botschaft Berlin
Axel-Springer-Str. 54a
10117 Berlin - Sambia Honorarkonsulat Hamburg
Neuer Wall 19
20354 Hamburg - Sambia Honorarkonsulat Neustadt am Rübenberge
Justus-von-Liebig-Str. 26
31535 Neustadt am Rübenberge - Sambia Honorarkonsulat Bad Camberg
Bahnhofstr. 28
65517 Bad Camberg - Sambia Honorarkonsulat München
Residenzstr. 24
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer