Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Tadschikistan (TJ)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Tadschikistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Tadschikistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Covid-19 Informationen
Einreise
Es besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.
Reisende müssen sich grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne (Hotel, Wohnung) begeben, es sei denn, es wird ein negativer COVID-19-Test (nicht älter als 72 Stunden bei Einreise) vorgelegt. Bei Einreise kann zudem ein COVID-19-Test (oral oder nasal) vorgenommen werden.
Auch für die Ausreise besteht das Erfordernis eines gültigen tadschikischen Visums. Eine grundsätzliche Verlängerung aller Visumkategorien hat die tadschikische Regierung veranlasst. Ausreisewillige müssen für ein gültiges tadschikisches Visum sorgen.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch-und Weiterreise ist bei Ausreise ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Besonderheiten
Sondergenehmigung (GBAO Permit)
- Reisende in das Hochgebirge von Pamir (Gorno-Badakhshan Autonomous Oblast) benötigen eine GBAO-Sondergenehmigung.
- Bitte notieren Sie im Visa Antragsformular unter Nr. 21 deutlich "GBAO Permit" und die geplanten Orte
- Zusatzgebühr im Konsulat: EUR 20,00
- Sondergenehmigungen werden auch für Reisen nach Zorkul und Lake Sarez verlangt.
Registrierungspflicht nach Einreise
- Alle Reisenden sind verpflichtet, sich ab dem 3. Aufenthaltstag bei den Meldebehörden OVIR registrieren zu lassen.
- Die Registrierung muss der Reisende selbst veranlassen. Die Registrierung wird in Form eines Stempelvermerks in den Pass eingetragen.
- Das Vorhandensein dieses Stempels wird bei der Ausreisekontrolle überprüft.
Zuständigkeit
Das Konsulat in Berlin ist akkredidiert für Antragsteller aus Deutschland und Polen.
Fakten
- Hauptstadt: Duschanbe
- Amtsprache: Tadschikisch, Persisch, Russisch
- Währung: Somoni ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +992
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Die Visum-Gültigkeit richtet sich nach den Angaben im Visaantrag und die Aufenthaltsberechtigung beträgt maximal 30 Tage (einschließlich Tag der An- und Abreise).
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Nichtdeutsche Touristen benötigen eine Bestätigung des tadschikischen Kontakt-Reisebüros
- Kopie der Bestätigung des tadschikischen Kontakt-Reisebüros über die gebuchte Unterkunft und das Reisearrangement in Tadschikistan. In dem Schreiben müssen folgende Angaben enthalten sein: Name und Nationalität des Antragstellers, genaue Reisedaten, Grenzübergangsstellen, Verkehrsmittel, genaue Reisebeschreibung sowie Name und Adresse des gebuchten Hotels bzw. Veranstalters in Tadschikistan.
- Deutsche Touristen benötigen keine Bestätigung des tadschikischen Kontakt- Reisebüros.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Die Visum-Gültigkeit richtet sich nach den Angaben im Visaantrag und die Aufenthaltsberechtigung beträgt maximal 30 Tage (einschließlich Tag der An- und Abreise).
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Nichtdeutsche Geschäftsreisende benötigen eine Genehmigung des tadschikischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
- Der Geschäftspartner in Tadschikistan muss einen Antrag auf Genehmigung der Einladung beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten stellen und veranlassen, dass die Genehmigung für die Visaerteilung an das Konsulat in Berlin weitergeleitet wird. Anschließend muss der Geschäftspartner in Tadschikistan die bestätigte Einladung an den Antragsteller faxen. Diese muss dann zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Konsulat vorgelegt werden.
- Deutsche Geschäftsreisende benötigen keine Genehmigung
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Tadschikistan Botschaft Berlin
Perleberger Str. 43
10559 Berlin - Tadschikistan Honorarkonsulat Hamburg
An der Alster 25
20099 Hamburg
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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