Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Sierra Leone (SL)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Sierra Leone gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Sierra Leone gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Regierung hat strenge Regeln zur Pandemieprävention bei Ein- und Ausreise erlassen. Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone registrieren. Dafür ist neben den persönlichen- und Reisedaten ein negatives PCR-Testergebnis nachzuweisen, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als sieben Tage sein darf. Das negative Testergebnis sowie der Nachweis der Registrierung durch einen Registrierungscode sind bereits am Ausgangsflughafen vorzulegen. Bei Einreise ist die Durchführung eines weiteren PCR-Tests und eines RDT-Schnelltests verpflichtend. Die Gebühr (ca. 80 Euro) für diese Tests ist bei der Registrierung über das o.g. Reisportal zu entrichten. Die Einwanderungsbehörde behält die Pässe am Flughafen ein, bis die Testergebnisse vorliegen. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Auch bei Ausreise aus Sierra Leone muss eine Registrierung auf dem Reiseportal, sowie ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Fakten
- Hauptstadt: Freetown
- Amtsprache: Englisch
- Währung: Leone ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +232
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig in englischer Sprache ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Gelbfieberimpfnachweis
-
Es muss ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen:
http://www.frm-web.de
-
Es muss ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
-
Geldmittelnachweis
- Es muss der Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes in Sierra Leone erbracht werden.
- in englischer Sprache
- Einladungsschreiben aus Sierra Leone
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig in englischer Sprache ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Gelbfieberimpfnachweis
-
Es muss ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen:
http://www.frm-web.de
-
Es muss ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
-
Geldmittelnachweis
- Es muss der Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes in Sierra Leone erbracht werden.
- in englischer Sprache
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (in englischer Sprache)
- Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund der Reise, die Dauer des Aufenthalts, die Anschrift der Kontaktfirma in Sierra Leone sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
-
Einladung des Geschäftspartners in Sierra Leone
- Es wird eine Kopie der Einladung des Geschäftspartners in Sierra Leone verlangt.
im Web
in Deutschland
- Sierra Leone Botschaft Berlin
Herwarthstr. 4
12207 Berlin - Sierra Leone Honorarkonsulat Hamburg
Immenschuur 30
22359 Hamburg - Sierra Leone Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Fritz-Schubert-Ring 61
60388 Frankfurt am Main - Sierra Leone Honorarkonsulat Denkendorf
Am Löcherwäldle 18
73770 Denkendorf - Sierra Leone Honorarkonsulat Grünwald
Schlossstr. 14b
82031 Grünwald
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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