Einreise- & Visum-Bestimmungen

Slowakische Republik (SK)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Slowakei kein Visum.
- Bei längeren Aufenthalten besteht Registrierungspflicht.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: muss gültig sein. - Vorläufiger ReisepassPassgültigkeit: muss gültig sein.
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Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein. -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein. - Krankenversicherungsnachweis für die Slowakei: Abschluss an der Grenze nicht möglich.
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Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt: ca. EUR 64,00 pro Erwachsener/Tag und Kinder bis 16 Jahre EUR 32,00 pro Tag
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: Bargeld, Kontoauszug, Voucher, Beleg über die Bezahlung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der Slowakei.
Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. -
Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein. - Krankenversicherungsnachweis für die Slowakei: Abschluss an der Grenze nicht möglich.
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Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt: ca. EUR 64,00 pro Erwachsener/Tag und Kinder bis 16 Jahre EUR 32,00 pro Tag
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: Bargeld, Kontoauszug, Voucher, Beleg über die Bezahlung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der Slowakei.
Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Covid-19 Informationen
Einreise
Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft.
Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica“ der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach fünf Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines PCR-Tests auf.
Wer bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, welches nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Testergebnisses, nicht des Abstrichs. Eine Anmeldung der Einreise ist dann nicht erforderlich. Testergebnisse zertifizierter Labore aus EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt.
EU-Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Slowakei sind von der Quarantäne und vom PCR-Test befreit, wenn Sie in den drei Monaten vor der Einreise eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bescheinigung ihres slowakischen Hausarztes vorlegen können.
Grenzpendler mit Wohnsitz in einer Entfernung von bis zu 30 km vom nächstgelegenen Grenzübergang müssen sich alle 14 Tage testen lassen und beim Grenzübertritt neben der Bescheinigung des Arbeitgebers ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Test) vorlegen können.
Weitergehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht veröffentlicht die slowakische Regierung.
Grenzkontrollen finden an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn sind problemlos möglich. Die Transitreise darf nicht länger als 8 Stunden dauern.
Fakten
- Hauptstadt: Bratislava
- Amtsprache: Slowakisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +421
im Web
in Deutschland
- Slowakei Konsulat Berlin
Pariser Strasse 44
10707 Berlin - Slowakei Konsulat Bonn
August-Bier-Straße 31
53129 Bonn - Slowakei Konsulat München
Vollmannstraße 25 d
81925 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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