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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Singapur (SG)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Immigration and Checkpoints Authority (ICA).

Die COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen werden mit Wirkung vom 13. Februar 2023 aufgehoben.

Deutsche Staatsangehörige können ohne COVID-19-bedingte Einreisebeschränkungen nach Singapur einreisen.

Bei Einreise wird grundsätzlich eine Passgültigkeit von mindestens sechs Monaten gefordert. Alle Reisenden müssen zudem vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung (SG Arrival Card) ausfüllen.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen besteht grundsätzlich Maskenpflicht.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:

  • bei Ankunft auf dem internationalen Flughafen Changi erhalten deutsche Touristen eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage.
    • Bei Ankunft auf dem Land- oder Seeweg wird eine Aufenthaltserlaubnis bis maximal 14 Tage erteilt.
  • bei Ankunft auf dem internationalen Flughafen Changi erhalten deutsche Geschäftsreisende eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis maximal 28 Tage.

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    • Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.

Für die Republik Singapur gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Für die Republik Singapur gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Besonderheiten

Erfassung von Fingerabdrücken

Seit dem 20.04.2016 gelten neue Bestimmungen für die Einreise nach Singapur. Von jedem Reisenden, d. h. auch von nicht-visapflichtigen Besuchern, werden an der Passkontrolle bei jeder Ein- und/oder Ausreise Fingerabdrücke digital eingescannt. Ausgenommen sind Personen unter sechs Jahren. Weitere Informationen können auf der Internetseite der Immigration & Checkpoint Authority (ICA) unter www.ica.gov.sg eingesehen werden.

Mitnahme von Medikamenten

Für die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen als auch die Liste der Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung der singapurischen Gesundheitsbehörde (Health Science Authority) eingeholt werden muss, finden Sie auf der folgenden Webseite: www.hsa.gov.sg

Fakten

  • Hauptstadt: Singapur
  • Amtsprache: Malaiisch, Englisch
  • Währung: Singapur-Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +65

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land ausschließlich touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik oder
    • nationaler Reisepass mit bei Einreise mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visumsbeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Visumsbeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa-Antragsformular
    • online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise mit Hotelunterkunft.

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik oder
    • nationaler Reisepass mit bei Einreise mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visumsbeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa-Antragsformular
    • online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    • Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund und die Dauer der Reise sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
  • Einladung des Geschäftspartners aus Singapur (Kopie)

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

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Konsulate
in Deutschland
  • Singapur Botschaft Berlin
    Voßstr. 17
    10117 Berlin
  • Singapur Honorarkonsulat Hamburg
    Ballindamm 1
    20095 Hamburg
  • Singapur Honorarkonsulat Waiblingen
    (Conference Center)
    Badstr. 98
    71336 Waiblingen
  • Singapur Honorarkonsulat München
    Maximilianstr. 32
    80539 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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