Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Singapur (SG)
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Einreise nach Singapur unterliegt nach wie vor starken Einschränkungen.
Inhaber von Daueraufenthaltstiteln (Permanent Residents) dürfen einreisen. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder der Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels. Die Einreise zu Besuchszwecken muss ebenfalls vorab beantragt werden. Details hierzu finden sich auf der Webseite „Safe Travel“ der ICA.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Bei Einreise wird ein PCR-Test durchgeführt. Dieser muss vor Einreise gebucht und bezahlt werden. Nach der Einreise muss eine 14-tägige Quarantäne (Stay Home notice, SHN) eingehalten werden, gegen deren Ende ein weiterer verpflichtender PCR-Test auf Kosten des Reisenden durchgeführt wird. Die Quarantäne ist in speziellen kostenpflichtigen SHN-Einrichtungen („dedicated facilities“) zu verbringen, die Kosten sind vom Reisenden zu tragen.
Bei einem Aufenthalt in Großbritannien oder Südafrika innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise, ist die Einreise nur für Singapurer und Permanent Residents möglich. Zu der 14-tägigen Quarantäne kommt eine verpflichtende siebentägige Selbstisolation hinzu.
Die sogenannte „Reciprocal Green Lane“ für zwingend notwendige offizielle Besuche oder Geschäftsreisen wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2021 für zunächst drei Monate ausgesetzt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken u.a. von Singapore Airlines Group, Lufthansa, Air France, KLM und Swiss möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa und Singapore Airlines möglich.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:
- bei Ankunft auf dem internationalen Flughafen Changi erhalten deutsche Touristen eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage.
- Bei Ankunft auf dem Land- oder Seeweg wird eine Aufenthaltserlaubnis bis maximal 14 Tage erteilt.
- bei Ankunft auf dem internationalen Flughafen Changi erhalten deutsche Geschäftsreisende eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis maximal 28 Tage.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate
- Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.
Für die Republik Singapur gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Singapur gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Besonderheiten
Erfassung von Fingerabdrücken
Seit dem 20.04.2016 gelten neue Bestimmungen für die Einreise nach Singapur. Von jedem Reisenden, d. h. auch von nicht-visapflichtigen Besuchern, werden an der Passkontrolle bei jeder Ein- und/oder Ausreise Fingerabdrücke digital eingescannt. Ausgenommen sind Personen unter sechs Jahren. Weitere Informationen können auf der Internetseite der Immigration & Checkpoint Authority (ICA) unter www.ica.gov.sg eingesehen werden.
Mitnahme von Medikamenten
Für die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen als auch die Liste der Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung der singapurischen Gesundheitsbehörde (Health Science Authority) eingeholt werden muss, finden Sie auf der folgenden Webseite: www.hsa.gov.sg
Fakten
- Hauptstadt: Singapur
- Amtsprache: Malaiisch, Englisch
- Währung: Singapur-Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +65
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land ausschließlich touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik oder
- nationaler Reisepass mit bei Einreise mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visumsbeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visumsbeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- 1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 1 Visa-Antragsformular
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise mit Hotelunterkunft.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik oder
- nationaler Reisepass mit bei Einreise mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visumsbeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- 1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 1 Visa-Antragsformular
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
- Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund und die Dauer der Reise sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
- Einladung des Geschäftspartners aus Singapur (Kopie)
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Singapur Botschaft Berlin
Voßstr. 17
10117 Berlin - Singapur Honorarkonsulat Hamburg
Ballindamm 1
20095 Hamburg - Singapur Honorarkonsulat Waiblingen
(Conference Center)
Badstr. 98
71336 Waiblingen - Singapur Honorarkonsulat München
Maximilianstr. 32
80539 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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