Einreise- & Visum-Bestimmungen

Königreich Schweden (SE)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Schweden kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
-
Staatsangehörige des Schengen-Raumes können visumfrei einreisen:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
- Die visumfreie Einreise ist auch möglich für Staatsangehörige mit Aufenthaltsrecht in einem der Schengenstaaten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
Visum vor Einreise
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Nichtdeutsche Staatsangehörige aus Ländern, die nicht dem Schengen-Abkommen angehören, benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Armenien, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Burkina Faso, Burundi, China (exklusive Hong Kong und Macao), Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Jamaika, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Dem.Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kosovo, Kuba, Kuwait, Kirgisistan, Laos, Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marschallinseln, Mauritius, Mikronesien, Moldavien, Mongolei, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Mariannen Inseln, Oman, Pakistan, Palau, Papua Neuguinea, Peru, Philippinen, Russland, Ruanda, St. Lucia, St. Vincent u. Granadinen, Samoa, Sao Tome u. Principe, Sambia, Saudi Arabien, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Taiwan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tonga, Trinidad u. Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Yemen, Zentralafrikanische Republik.
Covid-19 Informationen
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen grundsätzlich keinen Einreisebeschränkungen. Schweden hat ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark und Großbritannien kommend und ab 25. Januar 2021 auch ein Einreiseverbot für Einreisende aus Norwegen. Dieses Verbot gilt vorerst bis 14. Februar 2021. Ausgenommen sind schwedische Staatsangehörige (jedoch nicht deren nicht-schwedische Familienangehörige), sowie Personen, die in Schweden arbeiten oder leben. Außerdem gibt es eine Ausnahme für Personen, die dringende familiäre Gründe für die Reise haben, sowie für einige besondere Berufsgruppen. Ausgenommen sind bei Einreisen aus Dänemark außerdem Personen, die auf Bornholm leben oder dort im Gesundheitssektor arbeiten und die durch Schweden reisen müssen, sowie für Krankentransporte. Einzelheiten zu möglichen Ausnahmetatbeständen finden sich auf der Seite der schwedischen Polizei oder auf der Webseite der schwedischen Regierung in dem Frage- und Antwortkatalog zum Einreiseverbot.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist grundsätzlich nur sehr eingeschränkt für Einreisen mit der Fähre von Deutschland nach Schweden Richtung Finnland möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Die Einreise aus Dänemark und Norwegen ist auch zu Transitzwecken grundsätzlich nicht mehr möglich. Auch die Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Besonderheiten
Falls Sie ein Visum benötigen, müssen Sie sich persönlich an das zuständige Konsulat von Schweden wenden. Unser Team kann für Schweden keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen. Zur Visabeantragung muss jeder Antragsteller persönlich im Konsulat erscheinen.
Kontaktdaten der Schwedischen Botschaft in Berlin:
-
Rauchstr. 1
10787 Berlin
Tel.: 030-505060
Fax: 030-50506789
e-Mail: ambassaden.berlin@foreign.ministry.se
- Öffnungszeiten: Montag - Freitag 9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Fakten
- Hauptstadt: Stockholm
- Amtsprache: Schwedisch
- Währung: Schwedische Krone ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +46
im Web
in Deutschland
- Schweden Honorarkonsulat Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig - Schweden Botschaft Berlin
Rauchstr. 1
10787 Berlin - Schweden Honorarkonsulat Rostock
Altkarlshof 6
18146 Rostock - Schweden Honorarkonsulat Hamburg
Dietmar-Koel-Str. 36
20459 Hamburg - Schweden Honorarkonsulat Lübeck
Pferdemarkt/Marlesgrube 1
23552 Lübeck - Schweden Honorarkonsulat Kiel
Holstenbrücke 2
24103 Kiel - Schweden Honorarkonsulat Bremen
Altenwall 6
28195 Bremen - Schweden Honorarkonsulat Hannover
Ilse-ter-Meer-Weg 7
30449 Hannover - Schweden Honorarkonsulat Düsseldorf
Berliner Allee 32
40212 Düsseldorf - Schweden Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Bockenheimer Landstr. 51-53
60325 Frankfurt am Main - Schweden Honorarkonsulat Stuttgart
Rotebühlstr. 77
70178 Stuttgart - Schweden Honorarkonsulat München
Brienner Str. 9
80333 München - Schweden Honorarkonsulat Erfurt
Regierungsstr. 61-62
99084 Erfurt
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer