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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Königreich Schweden (SE)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den schwedischen Behörden.

Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Alle Reisenden sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.

Ausreise und Transit

Derzeit gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen. Bei Durchreise durch Nachbarländer informieren die Reise- und Sicherheitshinweise über die geltenden Bestimmungen.

Beschränkungen im Land

Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten. Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren  Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen/ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Schweden kein Visum.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • gültiger Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • Staatsangehörige des Schengen-Raumes können visumfrei einreisen:
    Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
     
  • Die visumfreie Einreise ist auch möglich für Staatsangehörige mit Aufenthaltsrecht in einem der Schengenstaaten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • gültiger Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland

Visum vor Einreise

  • Nichtdeutsche Staatsangehörige aus Ländern, die nicht dem Schengen-Abkommen angehören, benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
    Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Armenien, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Burkina Faso, Burundi, China (exklusive Hong Kong und Macao), Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Jamaika, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Dem.Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kosovo, Kuba, Kuwait, Kirgisistan, Laos, Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marschallinseln, Mauritius, Mikronesien, Moldavien, Mongolei, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Mariannen Inseln, Oman, Pakistan, Palau, Papua Neuguinea, Peru, Philippinen, Russland, Ruanda, St. Lucia, St. Vincent u. Granadinen, Samoa, Sao Tome u. Principe, Sambia, Saudi Arabien, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Taiwan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tonga, Trinidad u. Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Yemen, Zentralafrikanische Republik.

Besonderheiten

Falls Sie ein Visum benötigen, müssen Sie sich persönlich an das zuständige Konsulat von Schweden wenden. Unser Team kann für Schweden keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen. Zur Visabeantragung muss jeder Antragsteller persönlich im Konsulat erscheinen.

Kontaktdaten der Schwedischen Botschaft in Berlin:

  • Rauchstr. 1
    10787 Berlin
    Tel.: 030-505060
    Fax: 030-50506789
    e-Mail: ambassaden.berlin@foreign.ministry.se
     
  • Öffnungszeiten: Montag - Freitag 9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Fakten

  • Hauptstadt: Stockholm
  • Amtsprache: Schwedisch
  • Währung: Schwedische Krone ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +46
Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Schweden Honorarkonsulat Leipzig
    Goerdelerring 5
    04109 Leipzig
  • Schweden Botschaft Berlin
    Rauchstr. 1
    10787 Berlin
  • Schweden Honorarkonsulat Rostock
    Altkarlshof 6
    18146 Rostock
  • Schweden Honorarkonsulat Hamburg
    Dietmar-Koel-Str. 36
    20459 Hamburg
  • Schweden Honorarkonsulat Lübeck
    Pferdemarkt/Marlesgrube 1
    23552 Lübeck
  • Schweden Honorarkonsulat Kiel
    Holstenbrücke 2
    24103 Kiel
  • Schweden Honorarkonsulat Bremen
    Altenwall 6
    28195 Bremen
  • Schweden Honorarkonsulat Hannover
    Ilse-ter-Meer-Weg 7
    30449 Hannover
  • Schweden Honorarkonsulat Düsseldorf
    Berliner Allee 32
    40212 Düsseldorf
  • Schweden Honorarkonsulat Frankfurt am Main
    Bockenheimer Landstr. 51-53
    60325 Frankfurt am Main
  • Schweden Honorarkonsulat Stuttgart
    Königstr. 52
    70173 Stuttgart
  • Schweden Honorarkonsulat München
    Brienner Str. 9
    80333 München
  • Schweden Honorarkonsulat Erfurt
    Regierungsstr. 61-62
    99084 Erfurt

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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