Einreise- & Visum-Bestimmungen

Königreich Schweden (SE)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bei Einreise muss ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen höchsten 48 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer oder dänischer Sprache akzeptiert (s.a. Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten – in englischer Sprache). Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 48-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze. Von dem Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen. Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze belegt werden können. Die Gesundheitsbehörde empfiehlt auch diesem Personenkreis, der unter eine Ausnahmeregel fällt, sich bei der Einreise testen zu lassen und für sieben Tage abzusondern. Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei. Alle Reisenden (auch Personen, die vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests befreit sind) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Schweden kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
-
Staatsangehörige des Schengen-Raumes können visumfrei einreisen:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
- Die visumfreie Einreise ist auch möglich für Staatsangehörige mit Aufenthaltsrecht in einem der Schengenstaaten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
Visum vor Einreise
-
Nichtdeutsche Staatsangehörige aus Ländern, die nicht dem Schengen-Abkommen angehören, benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Armenien, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Burkina Faso, Burundi, China (exklusive Hong Kong und Macao), Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Jamaika, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Dem.Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kosovo, Kuba, Kuwait, Kirgisistan, Laos, Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marschallinseln, Mauritius, Mikronesien, Moldavien, Mongolei, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Mariannen Inseln, Oman, Pakistan, Palau, Papua Neuguinea, Peru, Philippinen, Russland, Ruanda, St. Lucia, St. Vincent u. Granadinen, Samoa, Sao Tome u. Principe, Sambia, Saudi Arabien, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Taiwan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tonga, Trinidad u. Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Yemen, Zentralafrikanische Republik.
Besonderheiten
Falls Sie ein Visum benötigen, müssen Sie sich persönlich an das zuständige Konsulat von Schweden wenden. Unser Team kann für Schweden keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen. Zur Visabeantragung muss jeder Antragsteller persönlich im Konsulat erscheinen.
Kontaktdaten der Schwedischen Botschaft in Berlin:
-
Rauchstr. 1
10787 Berlin
Tel.: 030-505060
Fax: 030-50506789
e-Mail: ambassaden.berlin@foreign.ministry.se
- Öffnungszeiten: Montag - Freitag 9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Fakten
- Hauptstadt: Stockholm
- Amtsprache: Schwedisch
- Währung: Schwedische Krone ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +46
im Web
in Deutschland
- Schweden Honorarkonsulat Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig - Schweden Botschaft Berlin
Rauchstr. 1
10787 Berlin - Schweden Honorarkonsulat Rostock
Altkarlshof 6
18146 Rostock - Schweden Honorarkonsulat Hamburg
Dietmar-Koel-Str. 36
20459 Hamburg - Schweden Honorarkonsulat Lübeck
Pferdemarkt/Marlesgrube 1
23552 Lübeck - Schweden Honorarkonsulat Kiel
Holstenbrücke 2
24103 Kiel - Schweden Honorarkonsulat Bremen
Altenwall 6
28195 Bremen - Schweden Honorarkonsulat Hannover
Ilse-ter-Meer-Weg 7
30449 Hannover - Schweden Honorarkonsulat Düsseldorf
Berliner Allee 32
40212 Düsseldorf - Schweden Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Bockenheimer Landstr. 51-53
60325 Frankfurt am Main - Schweden Honorarkonsulat Stuttgart
Rotebühlstr. 77
70178 Stuttgart - Schweden Honorarkonsulat München
Brienner Str. 9
80333 München - Schweden Honorarkonsulat Erfurt
Regierungsstr. 61-62
99084 Erfurt
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer