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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Serbien (RS)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des serbischen Außenministeriums.

Es bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Serbien. 

Beschränkungen im Land

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen wird empfohlen. In Gesundheitseinrichtungen ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Serbien für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage kein Visum.
  • Auf den genannten Aufenthalt werden auch die Aufenthalte in Kosovo angerechnet!
  • Bei längeren Aufenthalten oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Visum besorgt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: bei Einreise mindestens 3 Monate
  • Vorläufiger Reisepass
    Passgültigkeit: bei Einreise mindestens 3 Monate
     
  • Personalausweis: wird nicht empfohlen
    Gültigkeit: bei Einreise mindestens 3 Monate
    Vorläufiger Personalausweis: wird nicht akzeptiert!
     
  • Meldepflicht nach Einreise:
    Ausländer müssen sie sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden und es wird eine Bescheinigung ausgestellt.
    Diese Bescheinigung muss bei Kontrollen im Land und bei der Ausreise vorgelegt werden.
     
  • Arbeitsvisa / Entsendungen zu längeren Aufenthalten
    Informationen sind für Vertragskunden online zum Formular BESTELLANKÜNDIGUNG hinterlegt.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei  bis 90 Tage für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
  • visumfrei bis 90 Tage für Staatsangehörige der folgenden Länder:
    Andorra, Argentinien, Australien, Österreich, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Costa Rica, Heiliger Stuhl, Japan, Kanada, Chile, Kroatien, Kuba, Ecuador, Mexiko, Monaco, Schweiz, Vereinte Nationen, San Marino, Seychellen, Singapur, Tunesien, USA.
  • visumfrei bis 30 Tage für Staatsangehörige der folgenden Länder:
    Albanien, Belarus, Russland, Sri Lanka,

Einreise mit Visum

  • Nichtdeutsche Staatsangehörigen der folgenden Länder benötigen ein Visum vor Einreise:
    Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Algerien, Angola, Anguilla, Antigua und Barbuda, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrein, Bangladesch, Barbados, Belize, Benin, Bermuda, Buthan, Botswana, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, El Salvador, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Gibraltar, Grenada, Guyana, Guinea, Guatemala, Guinea Bissau, Haiti, Burkina Faso, Burundi, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kap Verde, Kambodscha, Kamerun, Kasachstan, Katar,  Kenia, Korea, Krigisistan, Laos, Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mauretanien, Marokko, Mongolei (nicht für Geschäftsreisende), Myanmar, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nicaragua, Oman, Pakistan, Palästina, Panama, Papua Neuguinea, Paraguay, Peru, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Cayman Inseln, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Brazzaville), Cote dIvoire, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ost Timor, Philippinen, Sao Tome und Prinzipe, Saudi Arabien, Südafrika, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Tansania,  Thailand, Togo, Tonga, Trinidad u. Tobago, Türkei (mit Aufenthaltserlaubnis für die EU oder eines Schengenstaates ist die Transitreise innerhalb von 5 Tagen gestattet), Tuvalu, Uganda, Ukraine (mit Aufenthaltserlaubnis für die EU oder eines Schengenstaates ist die Transitreise innerhalb von 5 Tagen gestattet), Uruguay, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, West Samoa, Sambia, Simbabwe.

Besonderheiten

Persönliche Beantragung

Die Visa für Serbien müssen durch die Reisenden persönlich beim zuständigen Konsulat der Botschaft Serbien beantragt werden. Visaanträge werden nur dann akzeptiert, wenn diese im Konsulat unterzeichnet werden.

Einreise über Kosovo

Bei der Einreise nach Serbien kann es zu Schwierigkeiten kommen. Hintergrund ist, dass Serbien Kosovo als Teil seines staatlichen Territoriums und nicht als Ausland betrachtet. Wer aus Kosovo kommend nach Serbien einreist, hat aus serbischer Sicht bei der Einreise keinen offiziellen serbischen Grenzübergang passiert und kann später bei der Ausreise aus Serbien seine vorherige Einreise nicht wie erforderlich belegen. Um dies zu vermeiden, muss, nach Informationen des serbischen Außenministeriums, ein Reisender zuvor auf anderem Weg nach Serbien einreisen und erst im Anschluss nach Kosovo ausreisen. Diese vorherige Einreise nach Serbien wird elektronisch registriert, sodass bei der späteren Ausreise aus Serbien die Einreise dokumentiert ist. Kosovarische Einreisestempel werden von den serbischen Behörden zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.

Fakten

Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Serbien Botschaft Berlin
    Taubertstr. 18
    14193 Berlin
  • Serbien Generalkonsulat Hamburg
    Harvestehuder Weg 101
    20149 Hamburg
  • Serbien Generalkonsulat Düsseldorf
    Klosterstr. 79
    40211 Düsseldorf
  • Serbien Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Thüringer Str. 3
    60316 Frankfurt am Main
  • Serbien Generalkonsulat Stuttgart
    Taubenstr. 4
    70199 Stuttgart
  • Serbien Generalkonsulat München
    Böhmerwaldplatz 2
    81679 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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