Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Rumänien (RO)
Covid-19 Informationen
Einreise
EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen, dürfen einreisen; für Drittstaatsangehörige gilt ein Einreiseverbot. Ausnahmen gelten u.a. für Familienangehörige von EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Alle Reisenden nach Rumänien müssen eine Einreiseanmeldung vornehmen und ggfs. bei der Einreise vorlegen. Ein entsprechendes Anmeldeformular kann außerdem auf der Webseite des Innenministeriums heruntergeladen werden.
Reisende aus Risikogebieten („zona galbenea – gelbe Zone“) müssen einen negativen PCR-Test vorweisen dessen Probenentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise erfolgt sein darf. Zur Testpflicht gelten umfangreiche Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Reisende aus Risikogebieten unterliegen nach Einreise einer 10-tägigen Quarantänepflicht.
Deutschland ist derzeit nicht als Risikogebiet eingestuft.
Die Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben. Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Rumänien kein Visum.
-
Meldepflicht 15 Tage nach Einreise
Alle EU-Bürger müssen sich 15 Tage nach Einreise bei der zuständigen lokalen Polizei anmelden. -
Aufenthaltserlaubnis ab 3 Monate nach Einreise erforderlich
Alle EU-Bürger können sich bis zu 3 Monate ohne Aufenthaltserlaubnis in Rumänien aufhalten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass/ Personalausweis
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
- visumfreie Einreise für EU-Staatsbürger sowie Dänemark, Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein.
- visumfrei auch für Reisende mit gültigem Schengen Visum oder Aufenthaltserlaubnis für die EU (ausgenommen Türkei)
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visumfreie Einreise auch für folgende Staatsangehörige:
Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brunei, Chile, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, El Salvador, San Marino, Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, Südkorea, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela. -
Meldepflicht 15 Tage nach Einreise
Alle EU-Bürger müssen sich 15 Tage nach Einreise bei der zuständigen lokalen Polizei anmelden. -
Aufenthaltserlaubnis ab 3 Monate nach Einreise erforderlich
Alle EU-Bürger können sich bis zu 3 Monate ohne Aufenthaltserlaubnis in Rumänien aufhalten.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
Visum vor Einreise
- Nichtdeutsche Staatsangehörige
der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrein, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Burma/Myanmar, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, China, Cote dIvoire, Dominika, Dominikanische Republik,Dschibuti, Ecuador, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea, Guinea Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan,Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Dem.Rep.), Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mazedonien, Mikronesien, Moldau, Montenegro, Mongolei, Mosambik, Namibia, Nauru, Nepal, Nigeria, Nordkorea, Nördliche Marianen, Oman, Pakistan, Palau, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Ruanda, Russland, Salomonen, Sambia, Sao Tome u. Principe, Saudi Arabien, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent u. die Grenadinen, Südafrika, Sudan, Surinam, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad u. Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Westsamoa, Zentralafrikanische Republik.
Fakten
- Hauptstadt: Bukarest
- Amtsprache: Rumänisch
- Währung: Leu ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +40
im Web
in Deutschland
- Rumänien Konsulat Berlin
Dorotheenstr. 62-66
10117 Berlin - Rumänien Konsulat Bonn
Legionsweg 14
53117 Bonn - Rumänien Konsulat München
Richard-Strauss-Straße 149
81679 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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