Einreise- & Visum-Bestimmungen

Staat Katar (QA)
Covid-19 Informationen
Einreise
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen bis auf weiteres gesperrt, ausgenommen sind Ausländer, die über eine katarische Aufenthaltserlaubnis (Qatar ID) verfügen.
Personen mit gültigem katarischen Aufenthaltstitel und Aufenthalt in Katar erhalten bei Ausreise aus Katar automatisch eine Sondergenehmigung zur Wiedereinreise nach Katar. Diese Personen müssen sich bei der Wiedereinreise für sieben Tage in Quarantäne begeben – abhängig vom Infektionsgeschehen in dem Land, aus dem die Wiedereinreise erfolgt, zu Hause oder in einer Quarantäneunterkunft (Hotel).
Personen mit katarischem Aufenthaltstitel, die sich aufgrund der Pandemie noch im Ausland befinden, müssen über das Qatar Portal vor der Einreise nach Katar eine Einreisegenehmigung beantragen und eine Quarantäneunterkunft buchen. Bei der Erteilung der Genehmigungen durch die katarischen Behörden kann es zu Wartezeiten kommen.
Bei Vorlage eines in Deutschland durchgeführten negativen PCR-Test in englischer Sprache, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, wird für aus Deutschland einreisende Personen auf einen PCR-Test bei Einreise verzichtet. Reisende aus Deutschland müssen sich nach Ankunft für sieben Tage in einer staatlich designierten Quarantäneunterkunft (i.d.R. ein Hotel) isolieren. Die katarischen Behörden überprüfen die Einstufung von Staaten mit geringem Infektionsrisiko, in regelmäßigen Abständen. Deutschland gilt derzeit als Risikogebiet.
Alle Personen, die in Katar vor mindestens 14 Tagen eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, sind für den Folgezeitraum von sechs Monaten von Quarantäneauflagen ausgenommen, sofern sie ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland (Frankfurt/Main, München, Berlin) bleibt weiterhin reduziert.
Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Alle Einwohner sind verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App „Ehteraz“ bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Die App kann in gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeschränkt: Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Private Treffen sind mit Einschränkungen ausschließlich außerhalb geschlossener Räume erlaubt. Schulen unterrichten ausschließlich online, Kindergärten sind geschlossen.
Öffentliche und private Kliniken bieten Patienten Beratung per (Video-)Anruf an und nehmen nur Notfallpatienten auf.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:
- bei Ankunft auf dem Flughafen Doha und an allen Grenzstellen für einen Aufenthalt als Tourist oder Geschäftsreisende bis maximal 14 Tage (weitere Informationen für Geschäftsreisende unter "Besonderheiten")
- eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
- der vorläufige deutsche Reisepass und der deutsche Kinderausweis werden für die Visa bei Ankunft nicht akzeptiert - das Visum muss mit diesen Pässen vor Einreise besorgt werden.)
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
-
Visagebühren: QR 100,00 (ca. EUR 21,00)
- Die Visagebühren müssen per Kreditkarte bezahlt werden! (AmEx wird jedoch nicht akzeptiert)
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Visum bei Ankunft ist möglich für folgende Staatsangehörige:
- Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hong Kong, Island, Irland, Italien, Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino Schweiz, Schweden, Singapur, Spanien, Südkorea, USA, Vatikanstadt.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
-
Visagebühren: QR 100,00 (ca. EUR 21,00)
- Die Visagebühren müssen per Kreditkarte bezahlt werden! (AmEx wird jedoch nicht akzeptiert)
Besonderheiten
Empfehlung für Geschäftsreisende
- Fax-Kopie der Hotelbuchungsbestätigung
- Fax-Kopie des förmlichen Einladungsschreibens der Empfangsfirma mit Angaben über den Reisegrund und die geplante Aufenthaltsdauer.
Fakten
- Hauptstadt: Doha
- Amtsprache: Arabisch
- Währung: Katar Riyal ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +974
im Web
in Deutschland
- Katar Botschaft Berlin
Hagenstr. 56
14193 Berlin - Katar Außenstelle der Botschaft Bonn
- Medical Office -
Godesberger Allee 77-81
53175 Bonn
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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