Einreise- & Visum-Bestimmungen
Vor Reisen
- nach Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten newly merged districts (NMDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) und
- nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran)
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Informationsstand: 18.01.2021

Islamische Republik Pakistan (PK)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Islamische Republik Pakistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
- Nichtdeutsche Staatsbürger - auch mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland - können nur mit persönlicher Vorsprache im Konsulat ein Visum beantragen.
Für die Islamische Republik Pakistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Covid-19 Informationen
Einreise
Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die COVID-19-App, PakPass, auf dem Smartphone zu installieren und sich zu registrieren. Nachweis ist bereits bei erstem Check-In mit Destination Pakistan erforderlich. Alternativ können Reisende eine Online-Registrierung in PassTrack vornehmen und diese bei Check-In mit einem Ausdruck nachweisen.
Deutschland ist derzeit epidemiologisch als Land der Kategorie B eingestuft. Eine Überprüfung der Länderkategorien ist alle zwei Wochen vorgesehen. Daher ist ein ausgedrucktes negatives PCR-Testat (Test darf max. 96 Std. vor Reiseantritt erfolgt sein) für die Einreise erforderlich und bei erstem Check-In mit Destination Pakistan nachzuweisen. Bei Einreise erfolgt ein Screening am Flughafen.
Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell Tests nicht aller Labore anerkennen.
Auch die Ausreise aus Pakistan ist nur mit aktuellem negativem PCR-Testergebnis möglich. Wer positiv auf COVID-19 getestet wird, kann nicht ausreisen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Fakten
- Hauptstadt: Islamabad
- Amtsprache: Urdu, Englisch
- Währung: Pakistanische Rupie ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +92
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- keinen israelischen Einreisestempel
- Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- keinen israelischen Einreisestempel
- 2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 2 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder Computer
- jedes Formular vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
- Hotelbuchungsbestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Hotels.
- Privatreisende die bei Freunden oder Verwandten unterkommen, benötigen eine Einladung der zu besuchenden Person + Passkopie der einladenden Person
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- keinen israelischen Einreisestempel
- 2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 2 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder Computer
- jedes Formular vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
- Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
- Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit genauen Angaben über den Grund und die Dauer der Reise sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
- zwingend in englischer Sprache
- Einladungsschreiben aus Pakistan
- Es muss eine Einladung des Geschäftspartners aus Pakistan vorliegen.
- zwingend in englischer Sprache
im Web
in Deutschland
- Pakistan Botschaft Berlin
Schaperstr. 29
10719 Berlin - Pakistan Honorarkonsulat Hamburg
Am Sandtorkai 60
20457 Hamburg - Pakistan Honorarkonsulat Düsseldorf
Hildebrandtstr. 15
40215 Düsseldorf - Pakistan Generalkonsulat Frankfurt am Main
Eschenbachstr. 28
60599 Frankfurt am Main - Pakistan Honorarkonsulat Pullach im Isartal
Habenschadenstr. 13
82049 Pullach im Isartal
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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