Einreise- & Visum-Bestimmungen
Die Regierung von Pakistan teilt mit, dass ab dem 01.02.2021 generell nur noch eVisa beantragt werden können. Die Möglichkeit ein Visum in Papierform zu beantragen, ist ab dann nicht mehr gegeben.
Informationsstand: 28.01.2021
Pakistan - Teilreisewarnung vom Auswärtigen Amt
Vor Reisen
- nach Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten newly merged districts (NMDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) und
- nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran)
[... mehr]
Informationsstand: 18.01.2021

Islamische Republik Pakistan (PK)
Covid-19 Informationen
Einreise
Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die pakistanische Pass Track App auf dem Smartphone zu installieren. Nachweis ist bereits bei erstem Check-In mit Destination Pakistan erforderlich. Alternativ können Reisende eine Online-Registrierung in PassTrack vornehmen und diese bei Check-In mit einem Ausdruck nachweisen.
Deutschland ist derzeit epidemiologisch als Land der Kategorie B eingestuft. Eine Überprüfung der Länderkategorien ist alle zwei Wochen vorgesehen. Daher ist ein ausgedrucktes negatives PCR-Testat (Test darf max. 72 Std. vor Reiseantritt erfolgt sein) für die Einreise erforderlich und bei erstem Check-In mit Destination Pakistan nachzuweisen. Bei Einreise erfolgt ein Screening am Flughafen.
Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell Tests nicht aller Labore anerkennen.
Auch die Ausreise aus Pakistan ist nur mit aktuellem negativem PCR-Testergebnis möglich. Wer positiv auf COVID-19 getestet wird, kann nicht ausreisen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßigen Flugverkehr von und nach Pakistan, allerdings mit niedrigerer Frequenz als vor Beginn der Pandemie. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von Flügen in beiden Richtungen sind jederzeit möglich.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Islamische Republik Pakistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
- Nichtdeutsche Staatsbürger - auch mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland - können nur mit persönlicher Vorsprache im Konsulat ein Visum beantragen.
Für die Islamische Republik Pakistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Fakten
- Hauptstadt: Islamabad
- Amtsprache: Urdu, Englisch
- Währung: Pakistanische Rupie ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +92
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- gültiger Reisepass (in Kopie)
- Kopie der Lichtbildseite und der Folgeseite
- bei Ausreise mindestens 6 Monate gültig
- Datenblatt für den Online-Antrag
- vollständig ausgefüllt
- unterschrieben
- bitte Speichern Sie die Datei zuerst lokal auf Ihrem Gerät ab. Öffnen Sie die gespeicherte Datei lokal und beginnen erst dann mit dem ausfüllen. Nur dann können die eingebenen Informationen auch in dem Dokument abgeschspeichert werden:
https://www.expressvisa.de/antraege/pakistan_daten_fuer_den_evisa_antrag.pdf?r=1
- Passfoto (3,5 * 4,5 cm) in digitaler Form:
- nicht älter als 6 Monate
- Größe: 3,5cm x 4,5 cm
- absolut weißer Hintergrund
- max. 350kb
- ohne Brille
- biometrisch
- farbig
- Handelsregisterauszug der einladenen Firma in Pakistan
- SECP / Chamber of Commerce Certificate
- Einladung der pakistanischen Firma
- von der pakistanischen Handelskammer bestätigte Einladung
- die Firma in Pakistan kann die Einladung hier beantragen: https://ebil.nadra.gov.pk/
im Web
in Deutschland
- Pakistan Botschaft Berlin
Schaperstr. 29
10719 Berlin - Pakistan Honorarkonsulat Hamburg
Am Sandtorkai 60
20457 Hamburg - Pakistan Honorarkonsulat Düsseldorf
Hildebrandtstr. 15
40215 Düsseldorf - Pakistan Generalkonsulat Frankfurt am Main
Eschenbachstr. 28
60599 Frankfurt am Main - Pakistan Honorarkonsulat Pullach im Isartal
Habenschadenstr. 13
82049 Pullach im Isartal
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer