Einreise- & Visum-Bestimmungen

Königreich Norwegen (NO)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich
- für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten
- Bei längeren Aufenthalten sollte spätestens 2 Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragt werden.
In allen anderen Fällen wird ein Visum vor Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei für Staatsangehörige der folgenden Länder:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.
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Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
Covid-19 Informationen
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Alle Reisenden nach Norwegen müssen bei Einreise einen PCR-Test absolvieren. Der Test muss am Flughafen oder an dafür ausgestatteten Grenzübergängen absolviert werden. Nach aktuellem Stand wird bei Einreise ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht gilt weiterhin.
Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein Selbsterklärungsformular ausfüllen. Diese Registrierung muss maximal 72 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen und bei der Grenzkontrolle durch eine Quittung nachgewiesen werden. Reisende sind dafür verantwortlich, die Quittung oder das ausgedruckte Formular bei Einreise mit sich zu führen.
Bei Einreise nach Norwegen finden Grenzkontrollen statt. Die Zahl der offenen Grenzübergänge wurde reduziert. Die offenen Grenzübergänge können auf der Webseite der norwegischen Regierung nachgelesen werden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers auf einem Formular der norwegischen Behörden nachzuweisen.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf Covid-19 getestet wurde. Der erste Test muss bei Einreise durchgeführt werden und kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Der zweite Test darf frühestens sieben Tage nach der Ankunft durchgeführt werden und muss ein PCR-Test sein. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis das zweite negative Testergebnis vorliegt. Einreisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne nicht verkürzen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Für Einreisende aus Großbritannien gelten zusätzliche Regelungen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Fakten
- Hauptstadt: Oslo
- Amtsprache: Norwegisch
- Währung: Norwegische Krone ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +47
im Web
in Deutschland
- Norwegen Honorargeneralkonsulat Leipzig
Braunstr. 7
04347 Leipzig - Norwegen Botschaft Berlin
Rauchstr. 1
10787 Berlin - Norwegen Honorarkonsulat Rostock
Schmarler Damm 5
18069 Rostock - Norwegen Honorarkonsulat Hamburg
Caffamacherreihe 5
20355 Hamburg - Norwegen Honorargeneralkonsulat Lübeck
Geniner Str. 249
23560 Lübeck - Norwegen Honorarkonsulat Kiel
Sophienblatt 100
24114 Kiel - Norwegen Honorarkonsulat Bremen
Faulenstr. 2-12
28195 Bremen - Norwegen Honorargeneralkonsulat Essen
Brüsseler Platz 1
45131 Essen - Norwegen Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Frankfurter Str. 1
61476 Kronberg - Norwegen Honorarkonsulat Stuttgart
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart - Norwegen Honorarkonsulat München
Maffaistr. 3
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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