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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Wir beantragen die Visa für Mexiko grundsätzlich in Frankfurt am Main.

Das mexikanische Konsulat verlangt, dass alle Antragsteller, die ein Visum beantragen, den visierten Reisepass grundsätzlich persönlich im Konsulat in Frankfurt am Main abholen.
Informationsstand: 02.07.2020

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Vereinigte Mexikanische Staaten (MX)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mexikos.

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Ausreise und Transit

Es gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten.

Beschränkungen im Land

Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht. In privaten Kliniken werden auch COVID-Infektionen nur gegen Vorkasse behandelt. Die Kosten sind sehr hoch (siehe Medizinische Versorgung). Kreditkartenlimits sollten entsprechend erhöht werden – auch bei bestehendem Reisekrankenversicherungsschutz. Patienten müssen meist in Vorlage treten.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich ergänzend über die Informationskanäle der mexikanischen Regierung.
  • Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt.
  • Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Bundesstaat, z.B. über den nationalen Notruf 911 oder COVID-19-Hotlines.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich

  • für einen touristischen und geschäftlichen Aufenthalt oder für einen Aufenthalt als Techniker/Facharbeiter bis zu 180 Tage

In allen anderen Fällen wird ein Visum vor Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
  • Flugtickets
  • Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
  • Touristenkarte/ Geschäftskarte (bei Ein-und Ausreise vorzulegen): kostenlos erhältlich bei den Mexiko anfliegenden Fluggesellschaften

Für die Vereinigten Mexikanischen Staaten gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Mexiko aufnehmen zu dürfen. Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum in Mexiko aufnehmen zu dürfen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei bis 180 Tage für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen oder Reisende die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für eines der folgenden Länder haben:
    Schengener Staaten, Großbritannien, Japan, Kanada, USA

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise (siehe Besonderheiten).

Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
  • Flugtickets
  • Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
  • Touristenkarte/ Geschäftskarte (bei Ein-und Ausreise vorzulegen): kostenlos erhältlich bei den Mexiko anfliegenden Fluggesellschaften

Für die Vereinigten Mexikanischen Staaten gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Mexiko aufnehmen zu dürfen. Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum in Mexiko aufnehmen zu dürfen.

Besonderheiten

Visabestimmungen

Ein Visum muss nicht mehr beantragt werden, wenn sich Staasangehörige der EU-Länder bis zu maximal 180 Tagen in Mexiko aufhalten und keine vergütete Aktivität in Mexiko ausüben.

ALLE Besucher, die sich in Mexiko unter 180 Tagen aufhalten werden aber eine vergütete Aktivität ausüben, benötigen das "Gechäftsvisum", welches durch den Arbeitgeber bei der Mexikanischen Ausländerbehörde (Instituto Nacional de Migración) in Mexiko beantragt werden muss. Das Konsulat führt lediglich ein Interview mit dem Antragsteller durch.

Für einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen, muss ein Visum beantragt werden.
 

Einreisebestimmungen

Für viele Nationalitäten gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen, die Sie unter der folgenden E-Mail-Adresse erfragen können: info@consulmexfrankfurt.org

Das Generalkonsulat in Frankfurt ist nur für Antragsteller mit Wohnsitz in den folgenden Bundesländern zuständig:
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Das Konsulat der Botschaft von Mexiko in Berlin (Telefon: 030-269 323-0) ist zuständig für Antragsteller aus den folgenden Bundesländern:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Fakten

  • Hauptstadt: Mexiko Stadt
  • Amtsprache: Spanisch
  • Währung: Mexikanischer Peso ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +52

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig mit weißem Hintergrund
    • frontal aufgenommen
    • ohne Brille
    • ohne Ohrringe
    • unbedecktes Gesicht
    • keine Automatenpassfotos
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
    • Fingerabdrücke in den vorgesehenen Markierungen auf der zweiten Seite (bitte hierfür nur schwarze Tinte verwenden)
    • es müssen alle Felder ausgefüllt werden, unzutreffendes bitte streichen
  • Reisebestätigung
    • Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
    • Selbständig oder in einer Festanstellung mit einem Mindeseinkommen von US-$ 500.
    • oder: Auf Ihren Namen eingetragenes Wohneigentum
    • oder: Bankkonto oder Vermögenswerte mit einem jählichen Durchschnittssaldo von min. US-$ 2.000
    • oder: Internationale Kreditkarte mit einem Kreditrahmen über US-$ 1.000
  • Kopie der Seite im Reisepass mit den persönlichen Angaben
    • sofern vorhanden: Kopien von Aufenthaltsgenehmigungen für die Bundesrepublik Deutschland

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • identisch
    • farbig mit weißem Hintergrund
    • frontal aufgenommen
    • ohne Brille
    • ohne Ohrringe
    • unbedecktes Gesicht
    • keine Automatenpassfotos
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
    • Fingerabdrücke in den vorgesehenen Markierungen auf der zweiten Seite (bitte hierfür nur schwarze Tinte verwenden)
    • es müssen alle Felder ausgefüllt werden, unzutreffendes bitte streichen
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
    • Selbständig oder in einer Festanstellung mit einem Mindeseinkommen von US-$ 500.
    • oder: Auf Ihren Namen eingetragenes Wohneigentum
    • oder: Bankkonto oder Vermögenswerte mit einem jählichen Durchschnittssaldo von min. US-$ 2.000
    • oder: Internationale Kreditkarte mit einem Kreditrahmen über US-$ 1.000
  • Kopie der Seite im Reisepass mit den persönlichen Angaben
    • sofern vorhanden: Kopien von Aufenthaltsgenehmigungen für die Bundesrepublik Deutschland
  • FM3-Einreisedokument bei Einfuhr von Werkzeug und besonderer Ausrüstung
    • vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Auflistung des Werkzeugs und der Ausrüstung
    • ausführliche Liste (in spanischer oder englischer Sprache)
    • unbedingt unterschreiben
  • Kostenübernahmebestätigung des Auftraggebers
    • mit Angaben über den Reisezweck
    • Name und Anschrift der mexikanischen Kontaktfirma / Kontaktfirmen
  • Bestätigung der mexikanischen Kontaktfirma
    • in spanischer Sprache
    • mit Angaben des Reisezwecks und Reisedauer
    • Name des Antragstellers
    • Bestätigung darüber, dass die Aufenthaltskosten und die Kosten der Reise von der Firma übernommen werden.
    • Adressat: je nach Wohnsitz des Antragstellers, das Konsulat in Frankfurt oder Berlin

      Das Generalkonsulat in Frankfurt (Generalkonsulat von Mexiko, Taunusanlage 21, 60325 Frankfurt am Main) ist nur für Antragsteller mit Wohnsitz in den folgenden Bundesländern zuständig:
      Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland

      Das Konsulat der Botschaft von Mexiko in Berlin (Botschaft von Mexiko, Konsularabteiung, Klingelhöferstr. 3, 10785 Berlin) ist zuständig für Antragsteller aus den folgenden Bundesländern:
      Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen

Informationen zum Praktikumsvisum

Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum in Mexiko aufzunehmen. Eine persönliche Abholung des Reisepasses im Konsulat von Mexiko in Frankfurt am Main ist zwingend notwendig.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig mit weißem Hintergrund
    • frontal aufgenommen
    • ohne Brille
    • ohne Ohrringe
    • unbedecktes Gesicht
    • keine Automatenpassfotos
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
    • Fingerabdrücke in den vorgesehenen Markierungen auf der zweiten Seite (bitte hierfür nur schwarze Tinte verwenden)
    • es müssen alle Felder ausgefüllt werden, unzutreffendes bitte streichen
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
    • Kontoauszug
    • Selbständig oder in einer Festanstellung mit einem Mindeseinkommen von US-$ 500.
    • oder: Auf Ihren Namen eingetragenes Wohneigentum
    • oder: Bankkonto oder Vermögenswerte mit einem jählichen Durchscnittssaldo von min. US-$ 2.000
    • oder: Internationale Kreditkarte mit einem Kreditrahmen über US-$ 1.000
    • oder: Bürgschaft der Eltern (Kopien der Ausweise der Eltern beifügen)
    • oder: Kopie der Bestätigung eines Stipendiums (falls vorhanden)
  • Kopie der Seite im Reisepass mit den persönlichen Angaben
    • sofern vorhanden: Kopien von Aufenthaltsgenehmigungen für die Bundesrepublik Deutschland
  • Bestätigung der mexikanischen Firma, bei der Sie das Praktikum absolvieren werden
    • in spanischer Sprache
    • mit Firmenstempel und an das zuständige Konsulat von Mexiko oder an Sie adressiert
    • aus der Bestätigung müssen Name des Antragsstellers, Praktikumsdauer und –stelle, sowie die Tätigkeiten des Praktikanten hervorgehen

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen

Informationen zum Studentenvisum

Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Mexiko aufzunehmen. Eine persönliche Abholung des Reisepasses im Konsulat von Mexiko in Frankfurt am Main ist zwingend notwendig.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig mit weißem Hintergrund
    • frontal aufgenommen
    • ohne Brille
    • ohne Ohrringe
    • unbedecktes Gesicht
    • keine Automatenpassfotos
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
    • Fingerabdrücke in den vorgesehenen Markierungen auf der zweiten Seite (bitte hierfür nur schwarze Tinte verwenden)
    • es müssen alle Felder ausgefüllt werden, unzutreffendes bitte streichen
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
    • Kontoauszug
    • Selbständig oder in einer Festanstellung mit einem Mindeseinkommen von US-$ 500.
    • oder: Auf Ihren Namen eingetragenes Wohneigentum
    • oder: Bankkonto oder Vermögenswerte mit einem jählichen Durchscnittssaldo von min. US-$ 2.000
    • oder: Internationale Kreditkarte mit einem Kreditrahmen über US-$ 1.000
    • oder: Bürgschaft der Eltern (Kopien der Ausweise der Eltern beifügen)
    • oder: Kopie der Bestätigung eines Stipendiums (falls vorhanden)
  • Kopie der Seite im Reisepass mit den persönlichen Angaben
    • sofern vorhanden: Kopien von Aufenthaltsgenehmigungen für die Bundesrepublik Deutschland
  • Zulassung der mexikanischen Unviersität oder Schule
    • in spanischer Sprache
    • mit offziellem Stempel
    • Adressiert an das Konsulat in Berlin, Frankfurt am Main oder dem Antragsteller
    • Unterschrieben von dem Verantwortlichen
    • das offizielle Logo der Universität oder Schule muss enthalten sein
  • Einverständniserklärung der Eltern mit folgenden Angaben:
    • Einverständnis
    • Angaben über die Reiseziele
    • Angaben über die Dauer der Reis

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen

Informationen zum Visum für ein Freiwilliges soziales Jahr

Das Visum berechtigt dazu, ein freiwilliges soziales Jahr in Mexiko zu absolvieren. Eine persönliche Abholung des Reisepasses im Konsulat von Mexiko in Frankfurt am Main ist zwingend notwendig.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig mit weißem Hintergrund
    • frontal aufgenommen
    • ohne Brille
    • ohne Ohrringe
    • unbedecktes Gesicht
    • keine Automatenpassfotos
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
    • Fingerabdrücke in den vorgesehenen Markierungen auf der zweiten Seite (bitte hierfür nur schwarze Tinte verwenden)
    • es müssen alle Felder ausgefüllt werden, unzutreffendes bitte streichen
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
    • Selbständig oder in einer Festanstellung mit einem Mindeseinkommen von US-$ 500.
    • oder: Auf Ihren Namen eingetragenes Wohneigentum
    • oder: Bankkonto oder Vermögenswerte mit einem jählichen Durchschnittssaldo von min. US-$ 2.000
    • oder: Internationale Kreditkarte mit einem Kreditrahmen über US-$ 1.000
  • Kopie der Seite im Reisepass mit den persönlichen Angaben
    • sofern vorhanden: Kopien von Aufenthaltsgenehmigungen für die Bundesrepublik Deutschland
  • Bestätigungen der mexikanischen Einrichtung, Stiftung oder Firma, bei der Sie den Sozialdienst absolvieren werde
    • in spanischer Sprache
    • mit Firmenstempel und an das Generalkonsulat von Mexiko in Frankfurt adressiert
    • aus der Bestätigung müssen Name des Antragsstellers, Dauer und Ort, sowie Tätigkeiten des Sozialdiensts hervorgehen

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen

Informationen zum Visum für einen Zivildienst

Das Visum berechtigt dazu, einen Zivildienst in Mexiko zu absolvieren. Eine persönliche Abholung des Reisepasses im Konsulat von Mexiko in Frankfurt am Main ist zwingend notwendig.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig mit weißem Hintergrund
    • frontal aufgenommen
    • ohne Brille
    • ohne Ohrringe
    • unbedecktes Gesicht
    • keine Automatenpassfotos
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
    • Fingerabdrücke in den vorgesehenen Markierungen auf der zweiten Seite (bitte hierfür nur schwarze Tinte verwenden)
    • es müssen alle Felder ausgefüllt werden, unzutreffendes bitte streichen
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
    • Selbständig oder in einer Festanstellung mit einem Mindeseinkommen von US-$ 500.
    • oder: Auf Ihren Namen eingetragenes Wohneigentum
    • oder: Bankkonto oder Vermögenswerte mit einem jählichen Durchschnittssaldo von min. US-$ 2.000
    • oder: Internationale Kreditkarte mit einem Kreditrahmen über US-$ 1.000
  • Kopie der Seite im Reisepass mit den persönlichen Angaben
    • sofern vorhanden: Kopien von Aufenthaltsgenehmigungen für die Bundesrepublik Deutschland
  • Bestätigungen der mexikanischen Einrichtung, Stiftung oder Firma, bei der Sie den Zivildienst absolvieren werde
    • in spanischer Sprache
    • mit Firmenstempel und an das Generalkonsulat von Mexiko in Frankfurt adressiert
    • aus der Bestätigung müssen Name des Antragsstellers, Dauer und Ort, sowie Tätigkeiten des Sozialdiensts hervorgehen

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen

Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Mexiko Botschaft Berlin
    Klingelhöferstr. 3
    10785 Berlin
  • Mexiko Honorarkonsulat Hamburg
    Großer Burstah 42
    20457 Hamburg
  • Mexiko Honorarkonsulat Bremen
    - 5. Stock -
    Kap-Horn-Str. 18
    28237 Bremen
  • Mexiko Honorarkonsulat Hannover
    Landschaftstr. 6
    30159 Hannover
  • Mexiko Honorarkonsulat Düsseldorf
    Stockumer Kirchstr. 61
    40474 Düsseldorf
  • Mexiko Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Taunusanlage 21
    60325 Frankfurt am Main

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer