Einreise- & Visum-Bestimmungen

Königreich Marokko (MA)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich
- für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
- eine Verlängerung des Aufenthalts vorort ist nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
- visumfrei bis 90 Tage:
Algerien, Andorra, Argentienien, Australien, Bahrein, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, , Dänemark, Elfenbeinküste, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guinea, Hong Kong , Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kongo, Kroatien, Kuwait, Lettland, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mali, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande , Niger, Norwegen, Oman, Österreich, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Puerto Rico, Russische Föderation, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, USA, VAE, Venezuela, Zypern.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
Fakten
- Hauptstadt: Rabat
- Amtsprache: Arabisch, Berberisch
- Währung: Dirham ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +212
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen möglich.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder). Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige.
Zur Einreise ist ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor dem Check-in erfolgt sein darf (ein serologisches Gutachten wird nicht mehr verlangt). Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Eine deutsche Sprachfassung ist u.U. nicht ausreichend.
Auch offiziell und geschäftlich Reisende auf Einladung eines marokkanischen Geschäftspartners sollen unter Beachtung der geltenden Sanitärbestimmungen mit den Sonderflügen unter bestimmten Bedingungen nach Marokko einreisen können. Vorzulegen sind eine Einladung mit vollständigem Briefkopf der Firma und Unterschrift eines Firmenbevollmächtigten. Die Einladung muss die ICE (= Identifiant commune d’entreprise) und die Nummer des RC (registre de commerce) sowie den Grund der Reise benennen und den vollständigen Namen sowie Pass- und Reisedaten des Geschäftsreisenden enthalten.
Die Möglichkeit der Sondereinreise soll auch für nicht visapflichtige Ausländer gelten, die eine verbindliche Hotelreservierung vorlegen können.
Zahlreiche Hotels bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
im Web
in Deutschland
- Marokko Konsulat Berlin
Niederwallstrasse 39
10117 Berlin - Marokko Konsulat Düsseldorf
Cecilienallee 14
40474 Düsseldorf - Marokko Konsulat Frankfurt/M.
Mittelweg 49
60318 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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