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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Großherzogtum Luxemburg (LU)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Luxemburgs.

Zwischen Luxemburg und Deutschland bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.

Zusätzliche sanitäre Maßnahmen (Impf-, Testnachweis) für alle Flugreisen in das Großherzogtum wurden aufgehoben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Vorzeigen eines Impfzertifikats oder einer Genesungsbescheinigung weiterhin ein zulässiges Mittel ist, um die Berechtigung zur Einreise nach Luxemburg im Rahmen der befristeten Beschränkungen für Drittstaatsangehörige nachzuweisen.

Weitere Details finden sich auf der Internetseite der luxemburgischen Regierung.

Ohne Symptome und ohne ärztliche Verordnung besteht die Möglichkeit, sich bei verschiedenen Laboren kostenpflichtig einem PCR-Test zu unterziehen (z.B. bei Reisen ins Ausland mit entsprechenden Vorgaben). Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich aufgrund einer ärztlichen Überweisung testen zu lassen.

Ausreise und Transit

Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.  

Beschränkungen im Land

Alle Beschränkungen wurden mit wenigen Ausnahmen aufgehoben.

Eine Masken- oder Testpflicht gibt es derzeit nicht, jedoch gibt das Hausrecht Firmen, Einrichtungen oder Behörden die Möglichkeit davon abweichender Regelungen. Beispielsweise kann das Tragen von Masken vorgegeben oder ein Selbsttest als Kontrolle eingesetzt werden, zum Beispiel beim Besuch eines Pflegeheims.

Das positive Resultat eines Antigen-Selbsttestes muss gemeldet werden. Eine Liste mit in Luxemburg als Antigen-Selbsttest empfohlenen Tests bieten die luxemburgischen Behörden.

Diese Regelungen sind auch veröffentlicht durch das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.

Empfehlungen

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Luxemburg kein Visum.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Reisepass
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Personalausweis
    Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
  • Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
    Passgültigkeit: muss gültig sein

Fakten

  • Hauptstadt: Luxemburg
  • Amtsprache: Luxemburgisch, Deutsch, Französisch
  • Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +352
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Konsulate
in Deutschland
  • Luxemburg Konsulat Berlin
    Klingelhöferstrasse 7
    10785 Berlin

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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