Einreise- & Visum-Bestimmungen

Fürstentum Liechtenstein (LI)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Liechtenstein für einen Aufenthalt bis 3 Monate kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
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Personalausweis
Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein.
- Wer visumfrei einreist, kann von der Grenzpolizei über den Aufenthaltszweck und die finanziellen Mittel befragt werden.
- Ein Aufenthalt in Liechtenstein setzt immer voraus, dass genügend finanzielle Mittel für den gesamten Aufenthalt vorhanden sind.
- Wer mittellos einreist und keine Angaben über den Aufenthaltsort und -zweck machen kann, riskiert, an der Grenze zurückgewiesen zu werden. Es kann deshalb nützlich sein, wenn eine persönliche Einladung des Gastgebers vorgewiesen werden könnte oder wenn die einreisende Person vom Gastgeber persönlich am Flughafen abgeholt würde. Dies ist jedoch nicht zwingend.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei bis 3 Monate für Staatsangehörige des Schengenabkommens:
Belgien, , Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn. -
visumfrei bis 3 Monate für Staatsangehörige der folgenden Länder:
Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Irland, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Schweiz, Malaysia, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Serbien, Seychellen, Singapur, St. Kitts u. Nevis, Uruguay, Vatikanstadt, Venezuela, USA, Zypern. -
Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Covid-19 Informationen
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengenraums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Reisende aus den Nicht-Schengenstaaten Vereinigtes Königreich, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein mittels des Formulars „Rückreise aus Risikoländern“ melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Das Bundesland Sachsen gilt als Risikogebiet, ab dem 1. Februar 2021 gilt auch das Bundesland Thüringen als Risikogebiet.
Ein negatives Testresultat hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Bestimmte Personengruppen sind von der Quarantänepflicht in Liechtenstein ausgenommen. Die Ausnahmen sind in der Schweizer Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs unter Artikel 4 geregelt.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Fakten
- Hauptstadt: Vaduz
- Amtsprache: Deutsch
- Währung: Schweizer Franken ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +423
im Web
in Deutschland
- Liechtenstein Botschaft Berlin
Mohrenstr. 42
10117 Berlin - Liechtenstein Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Bethmannst. 7-9
60311 Frankfurt am Main - Liechtenstein Honorarkonsulat München
c/o Waigel Rechtsanwälte
Nymphenburgerstr. 4
80335 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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