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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Auf Grund der kurzfristigen Änderungen der Dokumentenanforderungen, kontaktieren Sie uns bitte direkt telefonisch oder eMail unter Angabe Ihres geplanten Reisedatums.
Informationsstand: 19.05.2022
Sicherheit - Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts
Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu wird gewarnt.
Fukushima
Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im Jahr 2011 gibt es weiterhin Gebiete, für die Evakuierungsanordnungen gelten. Bei den evakuierten Gebieten in Fukushima handelt es sich um Teile der Ortschaften von Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka, siehe Karte des Ministry of Economy, Trade and Industry (METI). Meiden Sie die von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebiete (siehe Karte des Ministry of Economy, Trade and Industry). Unternehmen Sie notwendige Reisen in die evakuierten Gebiete erst nach Kontakt mit den zuständigen regionalen Behörden und beschränken Sie diese auf ein Minimum.Bei Fragen zu Reaktorsicherheit und Strahlenschutz informiert das Bundesamt für Strahlenschutz.
Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.
Informationsstand: 20.05.2021

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Japan (JP)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft von Japan in Berlin.

Das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland wurde aufgehoben.

Für deutsche Staatsangehörige besteht Visafreiheit für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit. Auch Einreisen mit für Studienaufenthalte und andere mittel- und langfristigen Aufenthalte ausgestellten Visa sind wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen.

Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft von Japan in Berlin.

Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss bei Einreise aus Deutschland kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen in Japan durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Eine Testpflicht innerhalb von 72 Stunden vor Abflug entfällt, sofern die Reisenden von der japanischen Regierung anerkannte COVID-19-Impfnachweise vorlegen können. Nähere Informationen, auch zur Einreise aus Drittländern, bieten die Botschaft von Japan in Berlin, das japanische Außenministerium und das japanische Gesundheitsministerium.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Das Tragen von Masken ist in Verkehrsmitteln, Gebäuden und in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft von Japan in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
  • Informieren Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen (PCR-Test) für eine Beförderung nach oder aus Japan oder auch für den Transit über Japan, da die Fluggesellschaften teilweise abweichende Anforderungen stellen.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für deutsche Staatsangehörige ist möglich :

  • bei einem touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen
  • bei einem geschäftlichen Aufenthalt bis zu 90 Tagen
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen, wie z.B. bei einer Erwerbstätigkeit, einem Studium, einer Berufsausbildung oder bei einem Aufenthalt von über 180 Tagen, wird ein Visum vor der Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • gültiger Reisepass für die Dauer des Aufenthaltes
  • der deutsche Personalausweis wird nicht akzeptiert
  • keine Arbeitsaufnahme, kein Studium, keine Berufsausbildung
     
  • Bei Einreise am Flughafen wird eine Aufenthaltserlaubnis ("Landing Permission") für Kurzzeitaufenthalte für "Temporary Visitor" erteilt.
  • Eine Verlängerung des Aufenthaltes auf insgesamt 180 Tage kann bei einem der regionalen Einwanderungsbüros beantragt werden.
  • Nach diesen sechs Monaten muss die Ausreise erfolgen.

Für Japan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Für Japan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.

Besonderheiten

Neues Einreiseverfahren in Japan

  • Biometrische Daten
    Seit dem 20.11.2007 erfasst Japan von Ausländern biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) bei der Einreise. Ausgenommen von diesem Verfahren sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.

Einreise mit Visum

Vor der Beantragung eines Visums für Japan muss bei der zuständigen Auslandsvertretung telefonisch erfragt werden, welche Unterlagen einzureichen sind:

Botschaft von Japan
Hiroshimastraße 6
10785 Berlin
Tel. (0 30) 210 94-0
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 12.15, 14.00 - 16.30 Uhr
Konsularbereich:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Japanisches Generalkonsulat Düsseldorf
Breite Str. 27 (2. Etage)
40213 Düsseldorf
Tel. (02 11) 16 48 20
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 11.30, 13.00 - 16.00 Uhr
Konsularbereich:
Nordrhein-Westfalen

Japanisches Generalkonsulat Frankfurt am Main
Messeturm, 34. OG
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt a. Main
Tel. (0 69) 23 85 730
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 12.30, 14.30 - 16.30 Uhr
Konsularbereich:
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Japanisches Generalkonsulat Hamburg
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
Tel. (0 40) 3 33 01 70
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.30 - 12.00, 14.00 - 16.30 Uhr
Konsularbereich:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Japanisches Generalkonsulat München
Karl-Scharnagl-Ring 7
80539 München
Tel. (0 89) 4 17 60 40
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 12.00, 14.00 - 16.00 Uhr
Konsularbereich:
Baden-Württemberg, Bayern
 

Fakten

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Konsulate
in Deutschland
  • Japan Botschaft Berlin
    Hiroshimastr. 6
    10785 Berlin
  • Japan Generalkonsulat Hamburg
    Rathausmarkt 5
    20095 Hamburg
  • Japan Generalkonsulat Düsseldorf
    - 2. Etage -
    Breite Str. 27
    40213 Düsseldorf
  • Japan Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Messe Turm 34 OG.
    Friedrich-Ebert-Anlage 49
    60327 Frankfurt am Main
  • Japan Honorarkonsulat Stuttgart
    Am Hauptbahnhof 2
    70173 Stuttgart
  • Japan Konsulat München
    4. OG
    Karl-Scharnagl-Ring 7
    80539 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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