Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Island (IS)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die touristische Einreise nach Island für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten kein Visum.
- Aufenthalt für Arbeitssuchende: 6 Monate
- Bei längeren Aufenthalten ist eine Anmeldung beim zentralen Melderegister erforderlich und eine Beantragung einer Personenkennziffer beim isländischen Zentralregisteramt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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Reisepass oder Kinderreisepassder Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: bei Ausreise 3 Monate - Vorläufiger Reisepass: wird nicht anerkannt
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Personalausweis
Gültigkeit: bei Ausreise 3 Monate - Vorläufiger Personalausweis: wird nicht anerkannt.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
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Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
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visumfrei für folgende Staatsangehörige:
Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Brunei Daussalam, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,Macao, Malaysia, Malta, Mazedonien (nur mit biometrischen Pässen), Mexiko, Monaco, Montenegro (nur mit biometrischen Pässen), Nicaragua, Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien (nur mit biometrischen Pässen), , Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikan Stadt, Venezuela, Zypern.
(Stand: 01.07.2010)
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit: bei Ausreise 3 Monate
Covid-19 Informationen
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden müssen einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen und sich dann. für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben, bevor sie sich einem zweiten PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden und in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten reisen, sind von den Tests, jedoch nicht von der Quarantäne befreit. Alleinreisende Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, müssen sich hingegen nach der Quarantäne einem PCR-Test unterziehen.
Von Test und Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 befreit von Test und Quarantäne. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an den bei der Einreise vorzulegenden Impfnachweis.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind ohne PCR-Test, aber nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
im Web
in Deutschland
- Island Konsulat Berlin
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10787 Berlin - Island Honorarkonsulat Rostock/Warnemünde
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18119 Rostock/Warnemünde - Island Honorarkonsulat Hamburg
Gertrudenstraße 3
20095 Hamburg - Island Honorarkonsulat Cuxhaven
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Lengstraße 5
27572 Bremerhaven - Island Honorarkonsulat Erkrath
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50933 Köln - Island Honorarkonsulat Wissen
St. Sebastianusstraße 6
57357 Wissen - Island Honorarkonsulat Frankfurt/M.
Roßmarkt 10
60311 Frankfurt am Main - Island Honorarkonsulat Stuttgart
Motorstraße 51
70499 Stuttgart - Island Honorarkonsulat München
Mühldorfstraße 15
81671 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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