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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Auswärtiges Amt - Vor Reisen nach Iran wird gewarnt
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.
Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch noch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. [... mehr]
Informationsstand: 04.11.2022

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Islamische Republik Iran (IR)


Covid-19 Informationen

Einreise

Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird uneinheitlich gehandhabt. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland und der jeweiligen Fluggesellschaft über die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungbedingungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.

Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Einreisende nach Iran entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch vorweisen können. Minderjährige unter 12 Jahren sind von dem Impf- und Testnachweiserfordernis ausgenommen.

Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.

Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.

Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusvariantengebieten kann untersagt werden.

Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.

Ausreise und Transit

Landgrenzen bleiben weiterhin teilweise geschlossen. Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.

Beschränkungen im Land

Beschränkungen im öffentlichen Leben können sich kurzfristig ändern und werden nicht immer einheitlich umgesetzt. Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, zum Beispiel in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die lokalen Medien bekanntgegeben.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
  • Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
  • Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
  • Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
  • Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Für die Islamische Republik Iran gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig. Das Transitvisum berechtigt dazu, den Iran zu durchreisen um zu seinem Zielland zu gelangen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Ein Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Für die Islamische Republik Iran gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig. Das Transitvisum berechtigt dazu, den Iran zu durchreisen um zu seinem Zielland zu gelangen.

Besonderheiten

Konsulatsgebietsbindung

Das Konsulat in Berlin ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz nicht in den genannten Bundesländern haben, können wir die Visa weiterhin über unsere Partnerbüros beantragen.

Fakten

Informationen zum Transitvisum

Das Transitvisum berechtigt dazu, den Iran zu durchreisen um zu seinem Zielland zu gelangen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
    • der Reisepass sollte bei Einreise keinen israelischen Stempel aufweisen
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
    • der Reisepass sollte bei Einreise keinen israelischen Stempel aufweisen
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • biometrisch
    • farbig mit weißem Hintergrund
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Kein Schmuck: Piercings, Ohringe, Ketten etc., ohne Hut, ohne Brille
    • nur Originale (keine Scans oder Fotokopien)
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Gültiges Visum für das Zielland
  • Gültiges Ticket zur Reise in ein Drittland

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Iranische Konsulat unterscheidet hierbei zwei Arten von Touristen hinsichtlich der Konsulatsgebühren:

  • Individualreise (nur mit Flugbuchung): EUR 60,00
  • Pauschalreise (mit Flug- und Hotelbuchung): EUR 50,00

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
    • der Reisepass sollte bei Einreise keinen israelischen Stempel aufweisen
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
    • der Reisepass sollte bei Einreise keinen israelischen Stempel aufweisen
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • biometrisch
    • farbig mit weißem Hintergrund
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Kein Schmuck: Piercings, Ohringe, Ketten etc., ohne Hut, ohne Brille
    • nur Originale (keine Scans oder Fotokopien)
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Genehmigung des Iranischen Außenministeriums
    • Die Beantragung der Genehmigung erfolgt über das Reisebüro in Deutschland. Nach Bekanntgabe der Referenznummer können die Antragsunterlagen im Konsulat eingereicht werden.
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die bezahlte und gebuchte Hin- und Rückreise.
  • Einreise mit dem eigenen Pkw
    • Bei Einreise mit dem eigenen Pkw müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
    • gültiger internationaler Führerschein
    • gültiger internationaler Fahrzeugschein
    • Haftpflichtversicherungsschein
      • Weiterführende Informationen erhalten Sie von den Automobilclubs, in Deutschland zum Beispiel beim ADAC

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
    • der Reisepass sollte bei Einreise keinen israelischen Stempel aufweisen
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • biometrisch
    • farbig mit weißem Hintergrund
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Kein Schmuck: Piercings, Ohringe, Ketten etc., ohne Hut, ohne Brille
    • nur Originale (keine Scans oder Fotokopien)
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Genehmigung des Iranischen Außenministeriums
    • Der Geschäftspartner in Iran muß einen Antrag auf Visumerteilung beim Außenministerium in Teheran stellen und veranlassen, dass die Genehmigung für die Visumbefürwortung an das Konsulat in Berlin weitergeleitet wird. Nach der Genehmigung wird der Antragsteller im Iran vom Außenministerium informiert und erhält eine Referenznummer. Diese Referenznummer muss dem Antragsteller in Deutschland sofort mitgeteilt werden. Von dem einladenden Geschäftspartner im Iran müssen für die Einladung 2 Formulare ausgefüllt werden. Die Formulare sind bei der Konsularabteilung des iranischen Aussenministeriums oder der Handelskammer erhältlich. Formular Nr. 1 wird nach Ausfüllen durch den iranischen Geschäftspartner per Post oder per Fax (Fax-Nr.: 0049 30 84353139) an die Konsularabteilung der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin gesandt. Formular Nr. 2 wird nach dem Ausfüllen an den Antragsteller gesandt.
    • Erst wenn beide Formulare vorliegen, kann das Visum beantragt werden
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit  folgenden Angaben:
    • Grund und Dauer der Reise
    • Art und Umfang der  beabsichtigten Tätigkeit
    • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners im Iran
    • Die erteilte Referenznummer der Genehmigung aus Teheran muss im Firmenschreiben unter „Betreff“ notiert werden.
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
    • Adressat bei Beantragung in Berlin: Botschaft der Islamischen Republik Iran, Konsularabteilung, Podbielskiallee 67, 14195 Berlin.
    • Adressat bei Beantragung in Frankfurt: Botschaft der Islamischen Republik Iran, Konsularabteilung, Raimundstr. 90, 60320 Frankfurt/M.
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Konsulate
in Deutschland
  • Iran Botschaft Berlin
    Podbielskiallee 67
    14195 Berlin
  • Iran Generalkonsulat Hamburg
    Bebelallee 18
    22299 Hamburg
  • Iran Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Raimundstr. 90
    60320 Frankfurt am Main
  • Iran Generalkonsulat München
    Mauerkircherstr. 59
    81679 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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