Einreise- & Visum-Bestimmungen

Islamische Republik Iran (IR)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Islamische Republik Iran gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig. Das Transitvisum berechtigt dazu, den Iran zu durchreisen um zu seinem Zielland zu gelangen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Ein Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Islamische Republik Iran gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig. Das Transitvisum berechtigt dazu, den Iran zu durchreisen um zu seinem Zielland zu gelangen.
Besonderheiten
Konsulatsgebietsbindung
Das Konsulat in Berlin ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz nicht in den genannten Bundesländern haben, können wir die Visa weiterhin über unsere Partnerbüros beantragen.
Fakten
- Hauptstadt: Teheran
- Amtsprache: Persisch
- Währung: Iranischer Rial ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +98
Covid-19 Informationen
Derzeit erteilt Iran keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen PCR-Testes vorlegen. Dieses Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein und muss von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt worden sein. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Bei Reisenden aus Europa wird derzeit bei Einreise ein zweiter Test auf COVID-19 vorgenommen - dieser zusätzliche Test befreit jedoch nicht von der grundsätzlichen verpflichtenden Vorlage eines negativen PCR-Tests. Nach Einreise besteht Quarantänepflicht am Wohnort in Iran; die Einhaltung der Quarantänevorschriften wird durch die Gesundheitsbehörden kontrolliert. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen.
Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in kostenpflichtige staatliche Quarantäne verbracht. Das Verfahren kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Informationen zum Transitvisum
Das Transitvisum berechtigt dazu, den Iran zu durchreisen um zu seinem Zielland zu gelangen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- der Reisepass sollte bei Einreise keinen israelischen Stempel aufweisen
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- der Reisepass sollte bei Einreise keinen israelischen Stempel aufweisen
-
1 Passfoto des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- biometrisch
- farbig mit weißem Hintergrund
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Kein Schmuck: Piercings, Ohringe, Ketten etc., ohne Hut, ohne Brille
- nur Originale (keine Scans oder Fotokopien)
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Gültiges Visum für das Zielland
- Gültiges Ticket zur Reise in ein Drittland
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Iranische Konsulat unterscheidet hierbei zwei Arten von Touristen hinsichtlich der Konsulatsgebühren:
- Individualreise (nur mit Flugbuchung): EUR 60,00
- Pauschalreise (mit Flug- und Hotelbuchung): EUR 50,00
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- der Reisepass sollte bei Einreise keinen israelischen Stempel aufweisen
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- der Reisepass sollte bei Einreise keinen israelischen Stempel aufweisen
-
2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- biometrisch
- farbig mit weißem Hintergrund
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Kein Schmuck: Piercings, Ohringe, Ketten etc., ohne Hut, ohne Brille
- nur Originale (keine Scans oder Fotokopien)
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Genehmigung des Iranischen Außenministeriums
- Die Beantragung der Genehmigung erfolgt über das Reisebüro in Deutschland. Nach Bekanntgabe der Referenznummer können die Antragsunterlagen im Konsulat eingereicht werden.
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die bezahlte und gebuchte Hin- und Rückreise.
-
Einreise mit dem eigenen Pkw
- Bei Einreise mit dem eigenen Pkw müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
- gültiger internationaler Führerschein
- gültiger internationaler Fahrzeugschein
-
Haftpflichtversicherungsschein
- Weiterführende Informationen erhalten Sie von den Automobilclubs, in Deutschland zum Beispiel beim ADAC
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- der Reisepass sollte bei Einreise keinen israelischen Stempel aufweisen
-
1 Passfoto des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- biometrisch
- farbig mit weißem Hintergrund
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Kein Schmuck: Piercings, Ohringe, Ketten etc., ohne Hut, ohne Brille
- nur Originale (keine Scans oder Fotokopien)
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Genehmigung des Iranischen Außenministeriums
- Der Geschäftspartner in Iran muß einen Antrag auf Visumerteilung beim Außenministerium in Teheran stellen und veranlassen, dass die Genehmigung für die Visumbefürwortung an das Konsulat in Berlin weitergeleitet wird. Nach der Genehmigung wird der Antragsteller im Iran vom Außenministerium informiert und erhält eine Referenznummer. Diese Referenznummer muss dem Antragsteller in Deutschland sofort mitgeteilt werden. Von dem einladenden Geschäftspartner im Iran müssen für die Einladung 2 Formulare ausgefüllt werden. Die Formulare sind bei der Konsularabteilung des iranischen Aussenministeriums oder der Handelskammer erhältlich. Formular Nr. 1 wird nach Ausfüllen durch den iranischen Geschäftspartner per Post oder per Fax (Fax-Nr.: 0049 30 84353139) an die Konsularabteilung der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin gesandt. Formular Nr. 2 wird nach dem Ausfüllen an den Antragsteller gesandt.
- Erst wenn beide Formulare vorliegen, kann das Visum beantragt werden
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners im Iran
- Die erteilte Referenznummer der Genehmigung aus Teheran muss im Firmenschreiben unter „Betreff“ notiert werden.
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
- Adressat bei Beantragung in Berlin: Botschaft der Islamischen Republik Iran, Konsularabteilung, Podbielskiallee 67, 14195 Berlin.
- Adressat bei Beantragung in Frankfurt: Botschaft der Islamischen Republik Iran, Konsularabteilung, Raimundstr. 90, 60320 Frankfurt/M.
im Web
in Deutschland
- Iran Botschaft Berlin
Podbielskiallee 67
14195 Berlin - Iran Generalkonsulat Hamburg
Bebelallee 18
22299 Hamburg - Iran Generalkonsulat Frankfurt am Main
Raimundstr. 90
60320 Frankfurt am Main - Iran Generalkonsulat München
Mauerkircherstr. 59
81679 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer