Einreise- & Visum-Bestimmungen
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt.
- Von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar angrenzende Gebiet wird derzeit dringend abgeraten.
- Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Libanon und Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten.
- Von nicht erforderlichen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
Informationsstand: 18.01.2021

Staat Israel (IL)
Covid-19 Informationen
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden. Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, nach Möglichkeit mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, und am neunten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist zur Einreise geöffnet; für Ausländer ist die Einreise nur mit gültiger Einreiseerlaubnis der zuständigen israelischen Auslandsvertretung möglich. Es gelten die gleichen PCR-Test- und Quarantänepflichten wie bei Einreise über den Flughafen Ben Gurion. Am Freitag und Samstag ist der Übergang geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für die Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-(bzw. King-Hussein-) Brücke nach Jordanien ist von Sonntag bis Donnerstag für ausreisende Ausländer geöffnet. Eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden kann erforderlich sein.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
Es bestehen Einschränkungen im täglichen Leben. Menschenansammlungen sind im Freien und in geschlossenen Räumen beschränkt zugelassen. Zugang zu Museen, Einkaufszentren, Fitnessstudios und weiteren Freizeiteinrichtungen sind unter bestimmten Auflagen möglich. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste geschlossen.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt.
Im gesamten Westjordanland gilt jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr sowie an den anderen Wochentagen von 19 Uhr bis 6 Uhr ein Lockdown. Lediglich Apotheken und Bäckereien dürfen öffnen; alle anderen privaten und öffentlichen Einrichtungen sind geschlossen. Versammlungen und Zusammenkünfte sind untersagt. In Abhängigkeit von der lokalen Infektionslage sind die Gouverneure befugt, abweichende Regelungen zu treffen.
Die palästinensischen Behörden haben verschärfte Kontrollen und Geldbußen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise für deutsche Staatsangehörige ist möglich:
- Deutsche Staatsangehörige, die am oder nach dem 01.01.1928 geboren sind, erhalten bei Ankunft eine kostenlose Einreisegenehmigung.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
-
Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
Reisen mit Kindern
- Seit dem 01.01.2011 muss für alle Kinder, die noch nicht volljährig sind, eine schriftliche, notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder des Erziegungsberechtigen vorgelegt werden.
Deutsche Staatsangehörige die vor dem 01.01.1928 geboren sind
- Entnazifizierungserklärung
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
Für den Staat Israel gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Israel aufzunehmen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Israel aufzunehmen. Das Voluntärvisa berechtigt dazu, entsprechende Tätigkeiten in Israel aufzunehmen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für folgende Staatsangehörige möglich:
- Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien,Chile, Costa Rica, Dänemark, Domimica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fiji, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Haiti, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Makedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexico, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Östereich, Panama, Paraguay, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, St. Lucia, Südafrika, Südkorea, Spanien, St. Kitts & Nevis, Surinam, Swasiland, Schweden, Schweiz, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanautu, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.
Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Nationaler Reisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
Reisen mit Kindern
- Seit dem 01.01.2011 muss für alle Kinder, die noch nicht volljährig sind, eine schriftliche, notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder des Erziegungsberechtigen vorgelegt werden.
Für den Staat Israel gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Israel aufzunehmen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Israel aufzunehmen. Das Voluntärvisa berechtigt dazu, entsprechende Tätigkeiten in Israel aufzunehmen.
Besonderheiten
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel über den Flughafen Ben Gurion erhält im Rahmen eines Pilotprojektes der israelischen Grenzbehörden jeder Reisende eine Einreisekarte („Border Control Clearance“) ausgestellt, die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden. Bei der Einreise über andere Grenzübergänge, bei denen dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz kommt, sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.
Bei Einreise
- Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Visums nicht automatisch zur Einreise nach Israel berechtigt. Die endgültige Kontrolle findet an der Grenzübergangsstelle statt.
Arbeitsvisa
- Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen können nicht im Konsulat beantragt werden.
- Sie müssen durch den zukünftigen Arbeitgeber in Israel beim Innenministerium beantragt werden.
Voluntärvisa
- Voluntäre benötigen für die Einreise nach Israel ein Voluntärvisum.
- Dieses Visum muss bei der Voluntariatsstelle in Israel im zuständigen Innenministerium beantragt werden.
Fakten
- Hauptstadt: Jerusalem
- Amtsprache: Neuhebräisch, Arabisch
- Währung: Neuer Israelischer Schekel (NIS) ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +972
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- farbig
- nicht älter als 6 Monate
- Größe: 5 x 5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- wichtig bei Privatadressen: Ihre vollständige Adresse in Israel (Name, Straße, Hausnummer, Ort)
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Privateinladung bei Privatbesuchen
- Privateinladung mit einer Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises der einladenden Person aus Israel
-
Reisebestätigung
- Kopie der Reservierungsbestätigung eines Reisebüros für die Hin- und Rückreise.
- Bestätigung der Hotelreservierung.
-
Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes in Israel
alternativ:- Verdienstbescheinigung (kein Arbeitsvertrag)
- BWA
- Arbeitslosen- oder Sozialhilfebescheinigung
- Rentenbescheid
- Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung)
- Stipendiennachweis
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- farbig
- nicht älter als 6 Monate
- Größe: 5 x 5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- wichtig bei Privatadressen: Ihre vollständige Adresse in Israel (Name, Straße, Hausnummer, Ort)
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reisebestätigung
- Kopie der Reservierungsbestätigung eines Reisebüros für die Hin- und Rückreise.
- Bestätigung der Hotelreservierung.
-
Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes in Israel
alternativ:- Verdienstbescheinigung (kein Arbeitsvertrag)
- BWA
- Arbeitslosen- oder Sozialhilfebescheinigung
- Rentenbescheid
- Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung)
- Stipendiennachweis
Informationen zum Studentenvisum
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Israel aufzunehmen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- farbig
- nicht älter als 6 Monate
- Größe: 5 x 5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- wichtig bei Privatadressen: Ihre vollständige Adresse in Israel (Name, Straße, Hausnummer, Ort)
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes in Israel
- Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung)
- Stipendiennachweis
-
Studienplatzbestätigung
- Bestätigung der israelischen Universität darüber, dass der Studierende einen festen Studienplatz in Israel hat (mit Angabe des Zeitraumes).
- Ärztliches Attest
im Web
in Deutschland
- Israel Botschaft Berlin
Auguste-Viktoria-Str. 74-76
14193 Berlin - Israel Generalkonsulat München
Barer Str. 19
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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