Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Guatemala (GT)
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet. Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen alle Ausländer ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test darf bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein. Einreisende sind verpflichtet, online detaillierte Angaben (auf Englisch oder Spanisch) zur Person, Gesundheit, zum COVID-19-Test, zum Reiseweg und allen Aufenthaltsorten der vergangenen 14 Tage zu machen. Eine ersatzweise Quarantänemöglichkeit ist nicht vorgesehen. Eine ausnahmsweise Quarantäne kann jedoch von den Behörden angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Testes ergibt.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Guatemala nach Belize ist für Ausländer ohne Wohnsitz in Belize derzeit nicht möglich. Weitere Nachbarländer können aufgrund der COVID-19-Pandemie verschärfte Einreisebedingungen haben.
Reiseverbindungen
Der öffentliche Personenverkehr im Binnenverkehr ist eingeschränkt. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala wurden wieder aufgenommen, wenngleich auch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Schulen, Universitäten, Bars und einige Sportanlagen sind geschlossen. Behörden und Institutionen arbeiten zum Teil mit beschränkter Kapazität und Öffnungszeiten. Öffentlicher Alkoholkonsum und –verkauf ist nach 21 Uhr untersagt. Badestrände/-seen und sonstige touristische Ziele sind zum Teil gesperrt. Größere Versammlungen oder Veranstaltungen, wie auch Gottesdienste sind untersagt bzw. nur unter strengen Auflagen und nur mit sehr geringen Teilnehmerzahlen zugelassen (abhängig von der Fläche des jeweiligen Ortes). In vielen Geschäften und Behörden darf nur eine reduzierte Anzahl an Kunden eintreten, stets erfolgt eine Temperaturmessung der Kunden.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (Die Aufenthaltserlaubnis wird bei Einreise kostenfrei erteilt. Eine Aufenthaltsverlängerung von 30 Tagen kann bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden).
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Einreise. Der deutsche Personalausweis wird nicht akzeptiert.
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich:
Fakten
- Hauptstadt: Guatemala Stadt
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Quetzal ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +502
im Web
in Deutschland
- Guatemala Konsulat Berlin
Joachim-Karnatz-Allee 47
10557 Berlin - Guatemala Honorarkonsulat Hamburg
Esplanade 6
20354 Hamburg - Guatemala Honorarkonsulat Düsseldorf
Achenbachstraße 43
40237 Düsseldorf - Guatemala Honorarkonsulat München
Grafinger Straße 2
81671 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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