Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Finnland (FI)
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind. Zum Teil ist der Besuch von Verwandten nicht erlaubt.
Weiterhin einreisen dürfen:
- Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
- Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen,
- in Finnland Studierende,
- Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
- Personen, die internationalen Schutz benötigen und
- Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehr (z.B. dringende persönliche oder geschäftliche Gründe).
Für sie gilt eine Testpflicht und eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen einschließlich der Testpflicht bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Für Reisende aus Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Bis zum 18. April 2021 sind Restaurants in einigen Regionen vollständig geschlossen, ausgenommen sind Take-away-Dienstleistungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Finnland für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum.
-
Bei einem längeren Aufenthalt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden:
Eine befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Finnland kann in der Botschaft von Finnland in Berlin beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: muss gültig sein -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein -
Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
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für Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein
Fakten
- Hauptstadt: Helsinki
- Amtsprache: Finnisch, Schwedisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +358
im Web
in Deutschland
- Finnland Botschaft Berlin
Rauchstr. 1
10787 Berlin - Finnland Honorarkonsulat Hamburg
- Kesselhaus -
Am Sandtorkai 30
20457 Hamburg - Finnland Honorarkonsulat Lübeck-Travemünde
c/o IHK zu Lübeck
23554 c/o IHK zu Lübeck - Finnland Honorarkonsulat Kiel
- c/o Rd. Prey GmbH & Co. KG -
Rendsburger Landstr. 187
24113 Kiel - Finnland Honorarkonsulat Bremen
Präsident-Kennedy-Platz 1a
28203 Bremen - Finnland Honorarkonsulat Hannover
Karl-Wiechert-Allee 55
30625 Hannover - Finnland Honorarkonsulat Düsseldorf
Kaiser-Wilhelm-Ring 10
40545 Düsseldorf - Finnland Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Barckhausstr. 12-16
60325 Frankfurt am Main - Finnland Honorarkonsulat Stuttgart
Flughafenstr. 61
70629 Stuttgart - Finnland Honorarkonsulat München
Maria-Theresia-Str. 6
81675 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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