Einreise- & Visum-Bestimmungen

Demokratische Bundesrepublik Äthiopien (ET)
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der Militäraktion in Tigray weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten. Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis uneinheitlich umgesetzt, so dass es vor Ort zu Abweichungen bei den unten geschilderten Maßgaben kommen kann.
Für die Einreise auf dem Luftweg müssen alle Reisenden über 10 Jahre bei Ankunft ein negatives PCR-Testergebnis eines zertifizierten Labors vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf bei Ankunft nicht mehr als fünf Tage zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt. Nach Ankunft wird allen Reisenden die Körpertemperatur gemessen und die Aufenthaltsadresse in Äthiopien registriert. Nach Einreise muss eine siebentägige Quarantäne (Selbstisolation) absolviert werden. Die Quarantäne kann in privater Unterkunft erfolgen, für Reisende ohne private Unterkunft in einer von der äthiopischen Regierung vorgegebenen Quarantäneeinrichtung (z. B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis). Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit, haben sich aber ohne Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben.
Für die Einreise auf dem Landweg müssen Reisende ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, Temperatur messen lassen und nach Registrierung der Aufenthaltsadresse eine 7-tägige Heimquarantäne absolvieren. Kann kein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur beschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gilt: Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich. Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen. Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug eine Unterbringung auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise für deutsche Staatsangehörige ist möglich:
- bei Ankunft auf dem Flughafen erhalten deutsche Touristen ein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 1 Monat.
In allen anderen Fällen wird ein Visum vor der Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
-
2 Passfotos
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.
- Nachweis über ausreichende Bargeldmittel für den Aufenthalt.
Da am Flughafen in Addis Abeba zur Zeit noch keine geeignete Infrastruktur besteht und sich die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige kurzfristig ändern können, ohne dass das zuständige Konsulat hierüber informiert wird, wird trotz der Möglichkeit eines Visums bei Ankunft, dringend dazu geraten, vor Antritt der Reise ein Visum zu beantragen.
Für die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Für die Durchreise durch Äthiopien um zu seinem Zielland zu gelangen, wird ein Transitvisum benötigt.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise für nicht deutsche Staatsangehörige ist möglich:
Folgende Staatsangehörige erhalten ein Visum bei Ankuft am Flughafen für einen touristischen oder Transitaufenthalt:
- Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, China, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea (Republik), Kuwait, Luxembourg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Russische Föderation, Slowakei, Südafrika, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, USA.
In allen anderen Fällen wird ein Visum vor der Einreise benötigt. Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Nationaler Reisepass der oben genannten Staatsangehörigen
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
-
2 Passfotos
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.
- Nachweis über ausreichende Bargeldmittel für den Aufenthalt.
Da am Flughafen in Addis Abeba zur Zeit noch keine geeignete Infrastruktur besteht und sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, ohne dass das zuständige Konsulat hierüber informiert wird, wird trotz der Möglichkeit eines Visums bei Ankunft, dringend dazu geraten, vor Antritt der Reise ein Visum zu beantragen.
Für die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Für die Durchreise durch Äthiopien um zu seinem Zielland zu gelangen, wird ein Transitvisum benötigt.
Fakten
- Hauptstadt: Addis Abeba
- Amtsprache: Amharisch
- Währung: 1 Äthiopischer Birr = 100 Santim) ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +251
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum ist ab Ausstellung 30 Tage gültig und berechtigt einen touristischen Aufenthalt von 30 Tagen. Das Touristenvisum wird auch für Privatreisende zu Urlaubszwecken und dem Besuchen von Freunden/ Verwandten erteilt.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Polen, Tschechische Republik oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Kopie der Flugbuchung
Informationen zum Geschäftsvisum
Das einfache Geschäftsvisum ist ab Ausstellung 30 Tage gültig und berechtigt einen geschäftlichen Aufenthalt von 30 Tagen. Das Geschäftsvisum ist erforderlich für Personen, die nach Äthiopien reisen, um Investitionen zu tätigen, humanitäre Hilfe ohne Vergütung zu leisten, an Symposien teilzunehmen, Ausstellungen zu besuchen, an Workshops teilzunehmen, aus betrieblichen Gründen an Schulungen oder Ausbildungs- und Forschungsprojekten teilzunehmen und zur Berichterstattung für Medien (Journalismus, Dokumentationen, etc.). Reisende, die mit einem Geschäftsvisum einreisen und beabsichtigen, länger als 90 Tage in Äthiopien zu bleiben, sollten sich innerhalb von 30 Tagen bei der Immigration Authority registrieren lassen. Eine Arbeitsaufnahme ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Polen, Tschechische Republik oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
- Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit genauen Angaben über den Grund der Reise, mit Angabe der Anschrift der äthiopischen Kontaktfirma sowie mit der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
- Adressat: Botschaft von Äthiopien, Konsularabteilug, Bothstr. 20a, 12207 Berlin
-
Einladungsschreiben des äthiopischen Partners
- Adressat: Botschaft von Äthiopien, Konsularabteilug, Bothstr. 20a, 12207 Berlin
- bei Arbeitsaufnahme: zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrages zwischen dem äthiopischen Arbeitgeber und dem Antragsteller
Informationen zum Studentenvisum
Das Studentenvisum berechtigt den Besuch einer Universität oder Hochschule für einen Studiengang oder Lehrgang.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Polen, Tschechische Republik oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Zusage der Universität / Hochschule für einen Studiengang oder Lehrgang.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Gebühren und den Lebensunterhalt.
- internationaler Impfpass mit Eintrag der gültigen Gelbfieberimpfung
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
im Web
in Deutschland
- Äthiopien Konsulat Berlin
Boothstr. 20a
12207 Berlin - Äthiopien Honorarkonsulat Bremen
Emil-Sommer-Str. 4-6
28329 Bremen - Äthiopien Honorarkonsulat Düsseldorf
Kasernenstr. 23
40213 Düsseldorf - Äthiopien Generalkonsulat Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstr. 105-107
60322 Frankfurt am Main - Äthiopien Honorarkonsulat München
Ismaninger Str. 140
81675 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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