Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Estland (EE)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Estland für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum.
- Eine Aufenthaltsverlängerung als Tourist kann bei der zuständigen Ausländerbehörde (Direccion Nacional de Migraciones) einmalig um weitere 90 Tage beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass bei Ausreise.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
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visumfrei bis 90 Tage pro Halbjahr für folgende Staatsangehörige:
Andorra, Argentinien Australien, Antigua und Barbados, Bahamas, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, El Salvador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras, Hong Kong (Staatsangehörige der VR China mit Wohnsitz in der Verwaltungsregion Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea (Süd-), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien (nur mit biometrischem Pass), Seychellen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Venezuela, Zypern.
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Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass bei Ausreise.
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 30. Oktober 2020 eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, somit auch für Einreisen aus Deutschland. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können alternativ mit einem negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) einreisen oder sich bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen und Einkäufe tätigen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem PCR-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Fakten
- Hauptstadt: Tallinn
- Amtsprache: Estnisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +372
im Web
in Deutschland
- Estland Botschaft Berlin
Hildebrandstr. 5
10785 Berlin - Estland Honorarkonsulat Schwerin
Heine Leibing Leisse Mecklenburgstr. 85
19053 Schwerin - Estland Honorarkonsulat Hamburg
Alsterufer 45
20354 Hamburg - Estland Honorarkonsulat Kiel
Bergstr. 2
24103 Kiel - Estland Honorarkonsulat Bremen
- c/o Geo. Gleistein & Sohn GmbH -
Heidlerchenstr. 7
28777 Bremen - Estland Honorarkonsulat Düsseldorf
Uerdinger Str. 58 - 62
40474 Düsseldorf - Estland Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Liebigstr. 20
60323 Frankfurt am Main - Estland Honorarkonsulat Stuttgart
Mittlerer Pfad 19
70499 Stuttgart - Estland Honorarkonsulat Grasbrunn
Gut Keferloh 1a
85630 Grasbrunn bei München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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