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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu Ecuador
Von nicht notwendigen Reisen nach Ecuador – mit Ausnahme von Reisen nach Guayaquil und Galapagos – wird dringend abgeraten. Insbesondere wird von Reisen nach Quito und Cuenca und von Überlandfahrten abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien wird mit Ausnahme des Grenzübergangs Tulcán abgeraten. [... mehr]
Informationsstand: 06.07.2022

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Republik Ecuador (EC)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Ecuador.

Alle Personen, die nach Ecuador auf dem Land-, See- oder Luftweg einreisen und Krankheitssymptome (Erkältung, Fieber, Hautausschlag) aufweisen, müssen eine Gesundheitserklärung, die online oder als Formular an allen Grenzübergangsstellen erhältlich ist, ausfüllen und diese bei Einreise in vorgefertigte Boxen einwerfen.

Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen, s. auch Einreisekontrolle und Ausweispflicht).

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Maskenpflicht besteht weiterhin in Gesundheitseinrichtungen oder für Personen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen. Im öffentlichen Nahverkehr wird das Tragen einer Maske empfohlen.

Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) gelten.

Besonderheiten für Reisen nach Galapagos

Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) muss bei Einreise vorgelegt werden.

  • Bitte beachten Sie, dass für Flugreisen nach Galapagos der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden kann. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
  • Achten Sie bei der Buchung von Flügen nach Galapagos bitte unbedingt darauf, dass es verschiedene Tarife für Touristen und in Ecuador ansässige Personen gibt. Die Fluggesellschaften weisen auf ihrer Webseite darauf hin.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
  • Flugtickets über den Hin- und Rückflug innerhalb von 90 Tagen
  • Abweichend von den Impfvorschriften der WHO verlangt Ecuador bei Einreisenden unter 15 Jahren aus Deutschland den Nachweis einer Masernschutzimpfung.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Folgende Staatsangehörige benötigen ein Visum vor Einreise

  • Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, China, Eritrea, Kenia, Nepal, Nigeria, Pakistán und Somalia.

Eine Einreise ohne Visum ist für Staatsangehörige jeder nicht oben genannten Nationalität möglich:

  • bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
  • Flugtickets über den Hin- und Rückflug innerhalb von 90 Tagen
  • Abweichend von den Impfvorschriften der WHO verlangt Ecuador bei Einreisenden unter 15 Jahren aus Deutschland den Nachweis einer Masernschutzimpfung.

Fakten

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Konsulate
in Deutschland
  • Ecuador Botschaft Berlin
    Joachimstaler Str. 10-12
    10719 Berlin
  • Ecuador Generalkonsulat Hamburg
    Schopenstehl 20
    20095 Hamburg
  • Ecuador Honorarkonsulat Stolberg
    Steinfeldstr. 2
    52222 Stolberg
  • Ecuador Honorarkonsulat Ludwigsburg
    Marktplatz 5/1
    71634 Ludwigsburg
  • Ecuador Honorarkonsulat München
    Liebigstr. 22
    80538 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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