Einreise- & Visum-Bestimmungen

Königreich Dänemark (DK)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich:
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Dänemark kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: muss gültig sein -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein -
Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein
Bei Weiterreisen nach Grönland und auf die Färöer ist die Mitnahme eines gültigen Reisepasses erforderlich, da diese Teile der Dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes sind.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich:
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visumfrei auch für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
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visumfrei auch für folgende Staatsangehörige:
Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Brasilien, Brunei Daussalam, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mauritius, Mazedonien (nur mit biometrischen Pässen), Mexiko, Monaco, Montenegro (nur mit biometrischen Pässen), Nicaragua, Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien (nur mit biometrischen Pässen), Seychellen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, Südkorea, Tschechische Republik, Türkei (nur mit biometrischen Pässen), Ungarn, Uruguay, USA, Vatikan Stadt, Venezuela, Zypern.
(Stand: 04.06.2010)
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Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein
Visum vor Einreise
Nichtdeutsche Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrein, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Buthan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, China, Cote dIvoire, Dominika, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kongo (Dem.Rep.), Korea (Dem. VR), Kosowo, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libysch Arab. Dschamah, Madagaskar, Mali, Malawi, Malediven, Mali, Mazedonien (biometrische Pässe visumfrei), Marokko, Marschall-Inseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldau, Moldavien, Mongolei, Montenegro (biometrische Pässe visumfrei), Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Marianen, Oman, Osttimor, Pakistan, Palästina, Palau, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Ruanda, Senegal, Russische Föderation, Salomonen, Sambia, Samoa, Sao Tome und Principe, Saudi Arabien, Senegal, Serbien (biometrische Pässe visumfrei), Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei (türkische Spezialpässe visumfrei), Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, USA, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate (Spezialpässe visafrei), Vanuatu, Vietnam, Western Samoa, Zentralafrikanische Republik.
(Stand: 04.06.2010)
Covid-19 Informationen
Einreise
Alle Länder wurden von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft, so dass Einreisen zu rein touristischen Zwecken grundsätzlich nicht erlaubt sind.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei Einreise muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 24 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Anerkannte triftige Gründe für eine Ausnahme wurden weiter eingeschränkt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis ggf. noch Ausnahmeregelungen gelten und bei Vorlage welcher Gründe eine Einreise weiterhin möglich ist bieten die dänischen Behörden.
Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen und einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 7 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht mehr als 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, wird Grenzlandbewohnern die Einreise auch ohne Nachweis eines triftigen Grunds gestattet. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für Grenzpendler.
Informationen zu Besonderheiten bei Einreise aus bestimmten Ländern bieten ebenfalls die dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis, ein Nachweis des zugelassenen triftigen Reisegrundes und/oder der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, benötigt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Bei Einreise auf dem Luftweg müssen alle Passagiere als Teil des Check-in-Vorgangs am Abflugort einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der maximal 24 Stunden vor Einstieg in das Flugzeug des ersten Fluges auf der Flugroute vorgenommen wurde (Schnelltest/Antigentest wird akzeptiert). Bei Personen, die mit Corona infiziert waren, wird der Nachweis eines positiven COVID-19-Tests akzeptiert, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und acht Wochen vor dem Flug vorgenommen wurde. Kinder unter 13 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Fakten
- Hauptstadt: Kopenhagen
- Amtsprache: Dänisch
- Währung: Dänische Krone ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +45
im Web
in Deutschland
- Dänemark Konsulat Berlin
Rauchstrasse 1
10787 Berlin - Dänemark Konsulat Hamburg
Heimhuderstraße 77
20148 Hamburg - Dänemark Konsulat Kiel
Lorentzendamm 28/30
24103 Kiel - Dänemark Konsulat Flensburg
Nordergraben 19
24937 Flensburg - Dänemark Konsulat München
Sendlinger-Tor-Platz 10, 4. Stock
80336 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer