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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Bundesrepublik Deutschland (DE)


Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich:

  • Staatsangehörige der Europäischen Union (EU-Staaten), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staaten) und der Schweiz
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Schweiz,  Ungarn, Zypern
     
  • visumfreier Aufenthalt bis maximal 3 Monate pro Halbjahr auch für Staatsangehörige der folgenden Länder (Arbeitsaufnahme nicht erlaubt):
    Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien (einschließlich Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel), Bahamas, Barbados, Bermuda, Brasilien, Brunei Darussalam, Chile, Costa Rica, El Salvador, Großbritannien (einschließlich Kanalinseln, Insel Man, Bermuda, Nordirland), Guatemala, Honduras, Hongkong (Inhaber von SAR-Pässen, d. h. Pässe des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong), Israel, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau, Malaysia, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Neuseeland (einschließlich Cookinseln, Niue, Tokelau), Nicaragua, Panama, Paraguay, San Marino, Seychellen, Singapur, Spanien (einschließlich spanische Hoheitsgebiete in Nordafrika mit Ceuta und Melilla), St. Kitts und Nevis, USA (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico), Vatikan Stadt, Venezuela

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
    Passgültigkeit: muss gültig sein

Besonderheiten

Einreise mit Visum

Das Visum für die Einreise nach Deutschland muss grundsätzlich durch den Reisenden persönlich bei der für seinen Wohnsitz zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.

Wir können bei der Visabeantragung für Einreisen nach Deutschland nicht behilflich sein.

Bitte informieren Sie sich über die Visavergabe bei den zuständigen  Deutschen Vertretungen in den nachfolgend aufgelisteten Ländern:

 

A

Afghanistan

Ägypten

Albanien

Algerien

Angola

Argentinien

Armenien

Aserbaidschan

Äthiopien

Australien

Fakten

Visum bestellen


Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer