Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Costa Rica (CR)
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist für alle Nationalitäten unabhängig von Abreiseort oder Voraufenthalten in Drittländern grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online vorab ausgefüllt wurde. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Die Einreise auf dem Landweg ist ab 5. April 2021 wieder für alle möglich. Die bisherige automatische Anordnung zur häuslichen Quarantäne für 14 Tage (orden sanitaria) wird zeitgleich abgeschafft. Es gelten die selben Voraussetzungen wie für die Einreise auf dem Luftweg.
Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 17. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt bis einschließlich 1. Juni 2021. Voraussetzung für die Verlängerung ist das Vorliegen einer gültigen Reisekrankenversicherung, die per E-Mail geschickt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind aktuell für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen in San José und Liberia möglich. Ab 5. April 2021 sind die Landgrenzen wieder geöffnet, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Fluggesellschaften nehmen sukzessive Flugverbindungen wieder auf. Aktuelle Informationen bietet der Flughafen San José.
Busverbindungen bestehen in alle Landesteile, zum Teil aber mit geringerer Frequenz.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei einem touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Beweis der Zahlungsfähigkeit, dies entspricht US$100 pro Aufenthaltsmonat.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
- Visumfrei für Touristen und Geschäftsreisende bis 90 Tage: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nordirland, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Puerto Rico, Republik, Südkorea, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Trinidad und Tobago, Tschechien, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikan, Zypern.
- Visumfrei für Touristen bis 30 Tage: Antigua und Barbados, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Bulgarien, Chile, Dominica, El Salvador, Estland, Granada, Guatemala, Guyana, Honduras, Irland, Island, Jamaika, Mexiko, Philippinen, Russland, San Cristobal, San Marino, San Cincente, Saint Lucia, Singapur, Slowakei, Südafrika, Suriname, Taiwan, Türkei, Vatikan, Venezuela.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Beweis der Zahlungsfähigkeit, dies entspricht US$100 pro Aufenthaltsmonat.
Fakten
- Hauptstadt: San Jose
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Colón ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +506
im Web
in Deutschland
- Costa Rica Honorarkonsulat Leipzig
Brandvorwerkstr. 52 - 54
04275 Leipzig - Costa Rica Botschaft Berlin
- 2. Etage -
Reinhardtstr. 47a
10117 Berlin - Costa Rica Honorarkonsulat Hamburg
Meyerhofstr. 8
22609 Hamburg - Costa Rica Honorarkonsulat Hannover
Marienstr. 8
30171 Hannover - Costa Rica Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Nieder Kirchweg 22
65934 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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