Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Kolumbien (CO)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:
- als Touristen, temporäre Besucher und technische Besucher für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen
- bei Ankunft auf den internationalen Flughäfen und an den Grenzübergangsstellen wird von der Immigrationsbehörde Departamento Admiistrativo de Seguridad (DAS) die Aufenthaltsdauer per Stempeleindruck im Reisepass festgelegt.
- es sollte vorort darauf geachtet werden, dass der Stempeleindruck die geplante Aufenthaltsdauer abdeckt.
- eine Aufenthaltsverlängerung beim DAS vorort (in allen größeren Städten) ist möglich.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Gültiger Reisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
-
Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
-
Folgende temporäre Besucher müssen bei Einreise eine Einladung vorlegen:
Teilnehmer an akademischen Veranstaltungen, Seminaren, Konferenzen, Symposien oder Ausstellungen;
Personen, die Interviews zur Personalauswahl in privaten oder öffentlichen Einrichtungen durchführen;
Personen, die kommerzielle und / oder unternehmerische Kontakte unterhalten.
-
Folgende temporäre Besucher müssen vor Einreise einen Antrag der zuständigen Behörde oder Institution stellen, in dem die Verantwortung für den Aufenthalt in Kolumbien bis zum Ende der Veranstaltung übernommen wird. Dieser Antrag ist bei Einreise vorzulegen:
Personen, die an unbezahlten und unentgeltlichen sportlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltungen teilnehmen.
-
Folgende temporäre Besucher müssen vor Einreise einen schriftlichen Antrag bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde (DAS) stellen und die Genehmigung bei Einreise vorlegen:
Journalisten, Reporter, Kameraleute oder Fotografen, die über besondere Ereignisse berichten.
-
Technische Besucher sollten ein Schreiben der jeweiligen kolumbianischen Einrichtung vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie in nationales Territorium einreisen, um in öffentlichen oder privaten Einrichtungen dringende technische Dienste leisten und in dem die Dringlichkeit des benötigten Dienstes nachgewiesen wird.
Zusätzlich wird ein Schreiben des deutschen Unternehmens benötigt, in dem die Kostenübernahme bestätigt wírd.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für folgende Staatsangehörige möglich:
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Andorra, Antigua u. Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Bolivien, Brasilien, Brunei Darussalam, Butan, Chile, China, Costa Rica, Dänemark, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidchi, Finnland, Frankreich, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guyana, Honduras, Hong Kong, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Micronesien, Monaco, Marshall Inseln, Neuseeland, Niederlande , Norwegen, Österreich, Palau, Panama, Papua Neuguinea, Paraguay, Peru, Polen, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russland, Salomonen, Samoa, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Suriname, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigte arab. Emirate, Zypern.
- als Touristen, temporäre Besucher und technische Besucher
- bei Ankunft auf den internationalen Flughäfen und an den Grenzübergangsstellen wird von der Immigrationsbehörde Departamento Admiistrativo de Seguridad (DAS) die Aufenthaltsdauer per Stempeleindruck im Reisepass festgelegt.
- es sollte vorort darauf geachtet werden, dass der Stempeleindruck die geplante Aufenthaltsdauer abdeckt.
- eine Aufenthaltsverlängerung beim DAS vorort (in allen größeren Städten) ist möglich.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Gültiger Reisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
-
Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
-
Folgende temporäre Besucher müssen bei Einreise eine Einladung vorlegen:
Teilnehmer an akademischen Veranstaltungen, Seminaren, Konferenzen, Symposien oder Ausstellungen;
Personen, die Interviews zur Personalauswahl in privaten oder öffentlichen Einrichtungen durchführen;
Personen, die kommerzielle und / oder unternehmerische Kontakte unterhalten.
-
Folgende temporäre Besucher müssen vor Einreise einen Antrag der zuständigen Behörde oder Institution stellen, in dem die Verantwortung für den Aufenthalt in Kolumbien bis zum Ende der Veranstaltung übernommen wird. Dieser Antrag ist bei Einreise vorzulegen:
Personen, die an unbezahlten und unentgeltlichen sportlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltungen teilnehmen.
-
Folgende temporäre Besucher müssen vor Einreise einen schriftlichen Antrag bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde (DAS) stellen und die Genehmigung bei Einreise vorlegen:
Journalisten, Reporter, Kameraleute oder Fotografen, die über besondere Ereignisse berichten.
-
Technische Besucher sollten ein Schreiben der jeweiligen kolumbianischen Einrichtung vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie in nationales Territorium einreisen, um in öffentlichen oder privaten Einrichtungen dringende technische Dienste leisten und in dem die Dringlichkeit des benötigten Dienstes nachgewiesen wird.
Zusätzlich wird ein Schreiben des deutschen Unternehmens benötigt, in dem die Kostenübernahme bestätigt wírd.
Covid-19 Informationen
Einreise
Eine Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Kolumbien ist derzeit unter den folgenden Voraussetzungen auf dem Luftweg des kolumbianischen Gesundheitsministeriums grundsätzlich möglich:
- Bei Einreise nach Kolumbien muss grundsätzlich ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 96 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft. Kurzfristige Änderungen können nicht ausgeschlossen werden.
- Bei internationalen Flügen ist vorab eine Registrierung über das elektronische Formular Check-Mig auf der Website der Migración Colombia erforderlich. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland ggf. vorgelegt werden.
- Über die Anwendung CoronApp-Colombia sollen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft kontaktiert.
Konkrete Rechtsauskünfte erteilen dazu das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen sind bis mindestens 1. März 2021 geschlossen. Aktuelle Auskünfte erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden.
Fakten
- Hauptstadt: Bogota, D.C.
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Peso ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +57
im Web
in Deutschland
- Kolumbien Konsulat Berlin
Taubenstraße 23
10117 Berlin - Kolumbien Honorarkonsulat Bremen
Goebenstraße 1
28209 Bremen - Kolumbien Konsulat Frankfurt/M.
Fürstenbergerstraße 223
60323 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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