Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Kamerun (CM)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Kamerun gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Kamerun gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Besonderheiten
Registrierung nach Einreise
Eine Registrierung ist nur bei einem Aufenthalt von über drei Monaten bei der örtlichen Immigrationsbehörde erforderlich.
Ausreise
Alle Reisenden, die das Land verlassen, müssen über ein gültiges, internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis-Impfung (Kinderlähmung) verfügen. Je nach Ausstellungsdatum und Tarif des Tickets, kann bei Ausreise eine Flughafensteuer anfallen. Sie beläuft sich auf knapp 15.000,- XAF und ist am Flughafen über die Fluggesellschaft zu zahlen. Sie muss in bar, in XAF, entrichtet werden.
Fakten
- Hauptstadt: Yaounde
- Amtsprache: Französisch, Englisch
- Währung: CFA-Franc BEAC⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +237
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Gelbfieberimpfnachweis (Kopie)
- Kopie des gültigen internationalen Impfausweises mit Gelbfieberimpfnachweises.
-
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
-
Reisebestätigung + Hotelbestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die bezahlte Hotelunterkunft.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Gelbfieberimpfnachweis (Kopie)
- Kopie des gültigen internationalen Impfausweises mit Gelbfieberimpfnachweises.
-
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
-
Reisebestätigung + Hotelbestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die bezahlte Hotelunterkunft.
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
- Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angabe des Reisegrundes und der Reisedauer, die Anschrift der Kontaktfirma in Kamerun sowie mit einem Vermerk darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
- Einladung des Geschäftspartners aus Kamerun (Kopie)
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Kamerun Konsulat Bonn (Bad Godesberg)
Rheinallee 76
53173 Bonn
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer