Einreise- & Visum-Bestimmungen

Schweizerische Eidgenossenschaft (CH)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Schweiz für einen Aufenthalt bis 3 Monate kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
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Personalausweis
Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei bis 3 Monate für Staatsangehörige des Schengenabkommens:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn. -
visumfrei bis 3 Monate für Staatsangehörige der folgenden Länder:
Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Irland, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Serbien, Seychellen, Singapur, St. Kitts u. Nevis, Uruguay, Vatikanstadt, Venezuela, USA, Zypern. -
Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein
Einreise mit Visum
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Nichtdeutsche Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen ein Visum vor Einreise:
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Andorra, Angola, Äquatorial-Guinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrein, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Buthan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, China (auch Hong Kong und Macau), Kongo (Dem. Rep.), Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, Elfenbeinküste, Eritrea, Fidschi, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Hong Kong, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisien, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Brazzaville), Korea (Nord u. Süd), Kosovo, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Macao, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marschall-Inseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldavien, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Marianen, Oman, Pakistan, Palästina, Palau, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen,Russland, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa (West-), Sao Tome und Principe, Saudi Arabien, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent u. Grenadinen, Südafrika, Sudan, Surinam, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad u. Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu (Neue Hebriden), Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Zentralafrikanische Rep., Zimbabwe.
Covid-19 Informationen
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, fallen bei Einreise aus Risikoländern jedoch unter die Quarantänepflicht. Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Zu den Risikogebieten zählen aktuell das Bundesland Sachsen sowie die italienische Region Venetien, außerdem die Länder Andorra, Dänemark, Georgien, Großbritannien, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Panama, San Marino, Schweden, Serbien, Slowenien, Südafrika, Tschechien und die USA. In diesen Ländern ist die Zahl der Neuinfektionen in den letzten 14 Tagen um mindestens 60 höher als die Inzidenz in der Schweiz oder es ist eine Mutation des Coronavirus dort aufgetreten, von der eine höhere Ansteckungsgefahr ausgeht. Ab dem 1. Februar 2021 gilt auch das Bundesland Thüringen als Risikogebiet.
Busunternehmen im internationalen Reiseverkehr sind verpflichtet, den zuständigen schweizerischen Behörden von Passagieren aus Risikoländern/-gebieten bei Einreise in die Schweiz auszufüllende Kontaktkarten (Fragebögen) zur Verfügung zu stellen und ihre Passagiere vor Fahrtantritt über die Auskunfts-und etwaige Quarantänepflicht schriftlich zu unterrichten.
Ein negatives Testresultat hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Detaillierte Informationen zu möglichen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen bietet die Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs in Artikel 4. Dazu gehören beispielsweise
Personen, die aus wichtigen beruflichen oder medizinischen Gründen und ohne Möglichkeit eines Aufschubs in die Schweiz reisen müssen.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist. Ausnahmen gelten derzeit für Reisende aus Großbritannien und Südafrika.
Besonderheiten
Einreise ohne Visum
- Wer visumfrei einreist, kann von der Grenzpolizei über den Aufenthaltszweck und die finanziellen Mittel befragt werden.
- Ein Aufenthalt in der Schweiz setzt immer voraus, dass genügend finanzielle Mittel für den gesamten Aufenthalt vorhanden sind.
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Wer mittellos einreist und keine Angaben über den Aufenthaltsort und -zweck machen kann, riskiert, an der Grenze zurückgewiesen zu werden.
Es kann deshalb nützlich sein, wenn eine persönliche Einladung des Gastgebers vorgewiesen werden könnte oder wenn die einreisende Person vom Gastgeber persönlich am Flughafen abgeholt würde.
Dies ist jedoch nicht zwingend.
Fakten
- Hauptstadt: Bern
- Amtsprache: Deutsch, Französisch, Italienisch, Ratoromanisch
- Währung: Schweizer Franken ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +41
im Web
in Deutschland
- Schweiz Konsulat Berlin
Otto-von-Bismarck-Allee 4 A
10557 Berlin - Schweiz Konsulat Dresden
Leipziger Straße 116
1127 Dresden - Schweiz Konsulat Hamburg
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg - Schweiz Konsulat Düsseldorf
Ernst-Gnoss-Straße 25
40219 Düsseldorf - Schweiz Konsulat Frankfurt/M.
Zeil 5
60313 Frankfurt am Main - Schweiz Konsulat Stuttgart
Hirschstraße 22
70173 Stuttgart - Schweiz Konsulat München
Briennerstraße 14/III
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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