Einreise- & Visum-Bestimmungen

Kanada (CA)
Covid-19 Informationen
Einreise
Für Kanada besteht derzeit grundsätzlich eine Einreisesperre. Ausgenommen davon sind kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre ausgenommen. Ob im Einzelfall eine Einreise nach Kanada möglich ist, kann hier überprüft werden.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. bei Einreise auf dem Landweg den Grenzbeamten, gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise (bzw. bei Einreise auf dem Landweg vor der voraussichtlichen Einreise) sein darf. Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Probe zwischen 14 und 90 Tagen vor der Einreise genommen wurde, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Alle Reisenden müssen sich zusätzlich bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in der Regel für drei Tage bzw. bis zum Vorliegen des Testergebnisses in ein von der kanadischen Regierung zugelassenes Hotel begeben. Der Rest der 14-tägigen Quarantäne muss, auch bei erneutem negativem PCR-Testergebnis, am Reiseziel verbracht werden. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen zu ihrem obligatorischen 14-Tage-Quarantäneplan angeben. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht erforderlich sein darf. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis, darf dabei nicht länger als 72 Stunden vor der geplanten Abreise zurückliegen.
Die gemeinsame Grenze zwischen Kanada und den USA ist seit Ende März 2020 weitgehend geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Reiseverbindungen
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Wegen zu geringer Auslastung der Flüge kann es auch kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Sämtliche kanadische Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb zwischen Kanada und Mexiko, sowie der Karibik vorläufig eingestellt. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, gelten Einschränkungen für den Betrieb öffentlicher Einrichtungen einschl. Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften.
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, „social distancing“ zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden.
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt bis hin zu „Stay-at-home Orders“, die den Bürgern Bewegungseinschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Verrichtungen auferlegen. Hierüber informieren die jeweiligen Provinzregierungen.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei Einreise als Tourist oder Geschäftsreisende benötigen deutsche Staatsangehörige für einen Aufenthalt bis maximal 6 Monate kein Visum.
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Bei Einreise 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Für Kanada gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Kanada aufzunehmen.
Das Arbeitsvisum berechtigt zu einer Arbeitsaufnahme in Kanada.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
- visumfrei z. B. auch für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen:
- Andorra
- Antigua und Barbuda
- Australien
- Bahamas
- Barbados
- Belgien
- Botswana
- Brunei
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien (bitte die Hinweise auf der Botschaftsseite beachten)
- Irland
- Island
- Israel (nur Passinhaber eines nationalen Passes)
- Italien
- Japan
- Korea (Republik)
- Lettland
- Litauen (nur mit E-Pass)
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Malta
- Marokko
- Monaco
- Namibia
- Niederlande
- Neuseeland
- Norwegen
- Papua Neuguinea
- Polen (nur mit E-Pass)
- Portugal
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent
- San Marino
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Solomonen
- Spanien
- Swasiland
- Schweden
- Schweiz
- Ungarn
- Österreich
- Kroatien
- USA
- West Samoa
- Zypern
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Bei Einreise 6 Monate gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Visumpflicht
Nichtdeutsche Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
- Ägypten
- Äquatorialguinea
- Äthiopien
- Afghanistan
- Albanien
- Algerien
- Angola
- Argentinien
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bahrein
- Bangladesch
- Belarus
- Belize
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Bosnien-Herzegowina
- Brasilien
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Burma
- Burundi
- Chile
- China
- Costa Rica
- Cote d Ivoire
- Djibouti
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Ecuador
- Elfenbeinküste
- El Salvador
- Eritrea
- Fidji
- Gabun
- Gambia
- Georgien
- Ghana
- Grenada
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Iran
- Irak
- Israel
- Jamaika
- Jordanien
- Kambodscha
- Kamerun
- Kap Verde
- Kasachstan
- Katar
- Kenia
- Kiribati
- Korea (Nord)
- Kosovo
- Kuwait
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Komoren
- Kongo (Demokratische Rep.)
- Kongo (Republik)
- Kuba
- Laos
- Libanon
- Lesotho
- Liberia
- Libyen
- Litauen (nur Passinhaber ohne biometrischen Pass)
- Macao S.A.R.
- Mazedonien
- Madagaskar
- Malawi
- Malaysia
- Malediven
- Mali
- Marschall Inseln
- Mauretanien
- Mauritius
- Mexiko
- Mikronesien
- Moldawien
- Mongolei
- Montenegro
- Mosambik
- Myanmar
- Nauru
- Nepal
- Nicaragua
- Niger
- Nigeria
- Oman
- Ost Timor
- Pakistan
- Palau
- Palästinensische Gebiete
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Polen (Passinhaber ohne biometrischen Pass)
- Rumänien
- Russland
- Ruanda
- Sambia
- Sao Tome e Principe
- Saudi Arabien
- Senegal
- Serbien
- Seychellen
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Somalia
- Südafrika
- Sri Lanka
- Sudan
- Suriname
- Syrien
- Taiwan
- Tadschikistan
- Tansania
- Thailand
- Togo
- Tonga
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tschechische Republik
- Tunesien
- Türkei
- Turkmenistan
- Tuvalu
- Uganda
- Ukraine
- Uruguay
- Usbekistan,VAE
- Vanatu
- Venezuela
- Vietnam
- Yemen
- Zentralafrikanische Rep.
Für Kanada gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Kanada aufzunehmen.
Das Arbeitsvisum berechtigt zu einer Arbeitsaufnahme in Kanada.
Besonderheiten
Besuche in die USA
- Reisenden ohne Visum, die während ihrer Reise die kanadische Landesgrenze zu Besuchen in die USA, St. Pierre und Miquelon überschreiten möchten, ist die Rückkehr nach Kanada gestattet.
Voraussetzung:
- Der bei Grenzübertritt genehmigte Aufenthalt in den angegebenen Ländern darf auf keinen Fall überschritten werden.
- Es muss der jeweilige Stempeleintrag im Pass beachtet werden
Die Visabeantragung erfolgt seit dem 27.04.12 in Österreich
-
The Canadian Embassy
Immigration Section
Laurenzerberg 2
1010 Vienna
Austria
Fakten
- Hauptstadt: Ottawa
- Amtsprache: Englisch, Französisch
- Währung: Kanadischer Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: mehrere siehe NANP
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
1 Visa Antragsformular (Besuchervisum)
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Nachweis der vorhandenen finanziellen Mittel
- Kopie der Kontoauszüge des Antragstellers der letzten 2 Monate, jeweils mit Kontostand.
- Kopie der Gehaltsabrechnungen der letzten 2 Monate
- Bei Selbständigen ist die Bilanz des letzten Jahres erforderlich.
- Bürgschaftserklärung der Eltern für Studenten und Schüler.
-
Buchungsbestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
Informationen zum Arbeitsvisum
Das Arbeitsvisum berechtigt zu einer Arbeitsaufnahme in Kanada.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
1 Visa Antragsformular (Besuchervisum)
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Nachweis der vorhandenen finanziellen Mittel
- Kopie der Kontoauszüge des Antragstellers der letzten 2 Monate, jeweils mit Kontostand.
- Kopie der Gehaltsabrechnungen der letzten 2 Monate
- Bei Selbständigen ist die Bilanz des letzten Jahres erforderlich.
- Bürgschaftserklärung der Eltern für Studenten und Schüler.
-
Buchungsbestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
-
Arbeitsgenehmigung vom HRDC (Human Resorces & Development Centre)
- Diese Genehmigung muss vom Arbeitgeber in Kanada bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
-
Referenzschreiben des Arbeitgebers in Deutschland
- Dieses Schreiben muss Angaben über persönliche Daten des Reisenden, den Reisebeginn und die Reisedauer, die Orte des Aufenthaltes in Kanada und detaillierte Angaben über den Grund der Reise enthalten. Zusätzlich muss bestätigt sein, dass die Kosten der Reise und des Aufenthaltes in Kanada von der Firma übernommen werden.
-
Arbeitsplatzbeschreibung des kanadischen Arbeitgebers
- Dieses Schreiben muss auf Geschäftspapier mit Unterschrift des Arbeitgebers vorgelegt werden. (Schreiben per E-mail werden nicht akzeptiert.)
- Polizeiliches Führungszeugnis im Original, bei Arbeitsaufenthalten ab 6 Monate
Informationen zum Studentenvisum
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Kanada aufzunehmen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
1 Visa Antragsformular (Besuchervisum)
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Nachweis der vorhandenen finanziellen Mittel
- Kopie der Kontoauszüge des Antragstellers der letzten 2 Monate, jeweils mit Kontostand.
- Kopie der Gehaltsabrechnungen der letzten 2 Monate
- Bei Selbständigen ist die Bilanz des letzten Jahres erforderlich.
- Bürgschaftserklärung der Eltern für Studenten und Schüler.
-
Buchungsbestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
- „Letter of Acceptance“ der kanadischen Schule oder Universität.
-
Einladungsschreiben der Gastfamilie mit Unterschrift.
- Dieses Schreiben muss im Original oder als gut leserliche Fax-Kopie vorgelegt werden. (E-mails werden nicht akzeptiert.)
- Schüler und Studenten über 18 Jahren benötigen zusätzlich ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis im Original.
- Schüler und Studenten unter 18 Jahren benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern.
-
Formular IMM 1294
Das Formular muss (zusätzlich zum Formular Besuchervisum) vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
im Web
in Deutschland
- Kanada Konsulat Berlin
Leipziger Platz 17
10117 Berlin
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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