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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts
Vor Reisen in folgende Landesteile wird gewarnt:
Im Nordosten, Norden und Nordwesten in den Regionen Sahel, Centre-Nord, Nord und Boucle de Mouhoun alle Gebiete nördlich der Linie zwischen den Städten (inklusive der Stadtgebiete) Kosimoro (südwestlich der Stadt Kaya), Mésséga (südwestlich der Stadt Yako) und weiterführend Karo (südöstlich der StadtDédougou) bis Bobo-Dioulasso (mit Ausnahme des Stadtgebiets von Bobo-Dioulasso). Dies umfasst die Provinzen Séno, Oudalan, Namentenga, Soum, Bam, Loroum, Yatenga, Zoudwéogo, Sourou, und Kossi sowie Teile der Provinzen Sanmantenga, Nayala und Mouhoun. Im Westen und Südwesten in den Regionen Hauts-Bassins, Cascades und Sud-Ouest alle Gebiete westlich und südlich der Linie Bobo-Dioulasso und Dano. Dies umfasst die Provinzen Kénédougou, Léraba, Comoé, Bougouriba, Poni und Noumbiel sowie Teile der Provinzen Houet und Ioba. Im Süden in den Regionen Centre-Ouest und Centre-Sud alle grenznahen Gebiete zu Ghana, südlich der Linie Dano über To nach Manga, einschließlich des Naturparks „Nazinga“. Dies umfasst die Provinzen oder Teile von Sissili, Nahouri und Zoundweogo sowie Boulgou. Im Südosten und Osten in den Regionen Centre-Est und Est alle Gebiete südlich, bzw. südöstlich der Linie Manga und Garango und östlich der Linie Garango über Boudry nach Kaya. Dies umfasst die Provinzen Koulpélogo, Kompienga, Kourittenga und Gourma in Richtung Benin und Togo sowie die Provinzen Tapoa, Komonjari, Yagha und Gnagna in Richtung Niger. Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile wird abgeraten. [... mehr]
Informationsstand: 26.01.2022

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Burkina Faso (BF)


Covid-19 Informationen

Einreise 

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der burkinischen Regierung.

Bei Einreise - und bei Visabeantragung bei der burkinischen Botschaft in Berlin - ist neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorzulegen. Neben dem (gelben) Impfausweis der Weltgesundheitsbehörde WHO (sog. „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) oder dem offiziellen nationale Impfnachweis von Burkina Faso sollte auch das (digitale) Impfzertifikat der EU mitgeführt werden. Sollte kein anerkannter Impfnachweis vorliegen, ist zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. 

Ausreise und Transit

Für die Ausreise ist erneut zwingend ein Nachweis über eine vollständige Impfung identisch zur Einreise vorzuweisen, bzw. ein negativer PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sind zu beachten. Grundsätzlich kann es bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt.

Beschränkungen im Land

In vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen besteht vereinzelt Maskenpflicht.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der burkinischen Regierung. 

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für Burkina Faso gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für Burkina Faso gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Besonderheiten

Bei Einreise: Gelbfieberimpfnachweis (im Original)

  • Es muss ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
    Hier finden Sie weitere Informationen:
    » http://www.frm-web.de
    (Gelbfieberimpfstellen mit Liste)

Fakten

  • Hauptstadt: Ouagadougou
  • Amtsprache: Französisch
  • Währung: CFA-Franc BEAC ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +226

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
    • Grund und Dauer der Reise
    • Beruf des Reisenden
    • Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
    • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Partners in Burkina Faso
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma übernommen werden
    • Adressat: Botschaft von Burkina Faso, Konsularabteilung, Karolingerplatz 10-11, 14052 Berlin
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Konsulate
in Deutschland
  • Burkina Faso Konsulat Berlin
    Karolingerplatz 10-11
    14052 Berlin
  • Burkina Faso Honorarkonsulat Potsdam
    Friedrich-Ebert-Str. 57
    14467 Potsdam
  • Burkina Faso Honorarkonsulat Hannover
    Fuhrberger Str. 4-5
    30625 Hannover
  • Burkina Faso Honorarkonsulat Battenberg
    Panoramastr. 5
    67271 Mainz
  • Burkina Faso Honorarkonsulat München
    Maximilianstr. 54
    80538 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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