Einreise- & Visum-Bestimmungen

Australien (AU)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein eVisitor-Visum (Elektronisches Besuchervisum) vor Einreise
- Deutsche Touristen und Geschäftsreisende haben die Möglichkeit mit einem sog. eVisitor-Visum einzureisen.
- das eVisum ist eine elektronisch gespeicherte Einreisegenehmigung für Australien
- es ersetzt das Visum und ermöglicht eine schnelle Passkontrolle bei der Ankunft in Australien
- Am Flughafen wird das eVisitor über den Check-in im Computer überprüft und bei Ankunft in Australien wird der Reisende als eVisitor-Inhaber identifiziert
- Es wird empfohlen, das eVisitor mindestens 4 Wochen vor Abreise zu erstellen
- das eVisitor-Visum kann für die folgenden Reisegründe erstellt werden: Urlaub, Besuchsreise zu Familie oder Freunden, Geschäftsreise, Teilnahme an Messen oder Konferenzen
- Das eVisitor-Visum ist ab Ausstellung für 1 Jahr gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Kalendermonaten (mehrfache Einreise)
Folgende Unterlagen müssen bei Einreise vorgewiesen werden können:
- mindestens 6 Monate gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- gültiges Ticket für den Rück- oder Weiterflug
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
eVisitor-Visum für Nichtdeutsche Nationalitäten
Für die Pässe folgender Länder (unabhängig vom Geburtsland des Antragstellers) kann ein eVisitor-Visum beantragt werden:
Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Irland, Italien, Japan, Korea (Republik), Kanada, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Vatikan, Zypern
- Touristen und Geschäftsreisende mit den oben genannten Staatsangehörigkeiten haben die Möglichkeit mit einem sog. eVisitor-Visum einzureisen.
- das eVisum ist eine elektronisch gespeicherte Einreisegenehmigung für Australien
- es ersetzt das Visum und ermöglicht eine schnelle Passkontrolle bei der Ankunft in Australien
- Am Flughafen wird das eVisitor über den Check-in im Computer überprüft und bei Ankunft in Australien wird der Reisende als eVisitor-Inhaber identifiziert
- Es wird empfohlen, das eVisitor mindestens 4 Wochen vor Abreise zu erstellen
- das eVisitor-Visum kann für die folgenden Reisegründe erstellt werden: Urlaub, Besuchsreise zu Familie oder Freunden, Geschäftsreise, Teilnahme an Messen oder Konferenzen
- Das eVisitor-Visum ist ab Ausstellung für 1 Jahr gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Kalendermonaten (mehrfache Einreise)
Folgende Unterlagen müssen bei Einreise vorgewiesen werden können:
- mindestens 6 Monate gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- gültiges Ticket für den Rück- oder Weiterflug
In allen anderen Fällen und für alle oben nicht genannten Staatsangehörigkeiten wird ein Visum vor Einreise benötigt.
Covid-19 Informationen
Einreise
Es gilt weiterhin ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Insbesondere touristische Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet, Touristenvisa werden entsprechend nicht erteilt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern).
Aufgrund eines Regierungsbeschlusses vom 8. Januar 2021 müssen alle Passagiere ab fünf Jahren, die am oder nach dem 22. Januar 2021 nach Australien reisen, beim Check-in einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Nähere Informationen bietet das australische Innenministerium. Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Zusätzlich wurden die Obergrenzen für internationale Ankünfte in New South Wales (Sydney), Westaustralien (Perth) sowie in Queensland (Brisbane) bis zum 15. Februar 2021 um 50 Prozent gesenkt.
Es gilt bei Einreise weiterhin die Pflicht zu einer 14-tägigen, im Regelfall kostenpflichtigen Hotelquarantäne in designierten Unterkünften am Ankunftsflughafen. Die Regelungen in den einzelnen Territories sind zum Teil unterschiedlich, für New South Wales, the Northern Territory, Queensland und Western Australia online nachzulesen.
Eine unmittelbare Weiterreise zum Zielort in Australien ist nicht gestattet, auch nicht bei direktem Flughafentransit. Anträge auf begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot nimmt das Department of Home Affairs entgegen.
Spätestens 72 Stunden vor einer Einreise müssen online Angaben zum Gesundheitsstatus und zur Erreichbarkeit gemacht werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Einzelfallgenehmigung und/oder eines Transitvisums. Weitere Informationen zum Transit bieten das Government of Australia und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Fakten
- Hauptstadt: Canberra
- Amtsprache: Englisch
- Währung: Australischer Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +61
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Dieses Visum ist erforderlich für alle Nationalitäten die kein eVisitor-Visum beantragen können, oder länger als 3 Monate am Stuck in Australien verbringen möchten.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
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Farbige Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Pass (ohne Aufenthaltserlaubnis) der folgenden Länder: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz oder
-
anderer nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als der geplante Aufenthalt
-
Farbige Kopie der Lichtbildseite des Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als der geplante Aufenthalt
-
1 Passfoto des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- biometrisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
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1 Visa Antragsformular
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Das entsprechende Visaantragsformular richtet sich nach dem Grund des Aufenthaltes.
Ausführliche Informationen zu allen Visa-Arten mit den entsprechenden Visaantragsformularen für einen vorübergehenden Besuchs- oder Arbeitsaufenthalt in Australien erhalten Sie auf der Web-Seite der Australischen Botschaft unter:
» http://www.germany.embassy.gov.au/
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Das entsprechende Visaantragsformular richtet sich nach dem Grund des Aufenthaltes.
-
1 Zusatz- Antragsformular (956a) für alle Antragsteller
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Nachweis der vorhandenen finanziellen Mittel für den Aufenthalt
- Kopie der Kontoauszüge des Antragstellers der letzten 3 Monate, jeweils mit Kontostand.
-
Einkommensteuererklärung für Selbständige
- Selbständige Personen (z. B. auch Eltern von Austauschschülern!) müssen zusätzlich die letzte Einkommensteuererklärung in Kopie beifügen.
-
Auslandskrankenversicherung
- Es muss eine Kopie der bestehenden Auslandskrankenversicherungspolice, die über den gesamten Reisezeitraum gültig ist, vorgelegt werden.
Informationen zum eVisitor-Visum für Touristen und Geschäftsreisende
Das eVisitor-Visum ist ab Ausstellung für die mehrfache Einreise, 1 Jahr gültig (abhängig von der Passgültigkeit) und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 3 Kalendermonaten am Stück. Eine Arbeitsaufnahme ist untersagt!
Einreisebestimmungen mit eVisitor-Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
1 Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- 1 Passkopie (Lichtbildseite)
Sofort-Beantragung
- Sie können das eVisitor-Visum sofort beantragen, indem Sie das ausgefüllte „eVisitor-Visaantragsformular“ zusammen mit unserer Bestellankündigung und einer Passkopie (Lichtbildseite) an unsere Email-Adresse oder Faxnummer senden
- Sie erhalten je nach Dringlichkeit innerhalb von ca. 2-3 Tagen eine entsprechende Bestätigung.
im Web
in Deutschland
- Australien Botschaft Berlin
Wallstr. 76-79
10179 Berlin - Australien Generalkonsulat Frankfurt am Main
Main Tower, 28. Etage
Neue Mainzer Str. 52-58
60311 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer