Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Österreich (AT)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Österreich kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:-
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: gültig oder bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein -
Personalausweis
Gültigkeit: gültig oder bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
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Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
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visumfrei auch für Staatsangehörige der folgenden Länder:
Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, El Salvador, Estland, Europ. Gemeinschaften, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan (bis 6 Monate), Kanada, Korea (Republik), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malta, Malteser Ritterorden, Mauritius, Mazedonien (nur mit biometrischem Reisepass), Mexiko, Monaco, Montenegro (nur mit biometrischem Reisepass), Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien (nur mit biometrischen Reisepass), Seychellen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Christopher und Nevis, Türkei (nur türkische Spezialpässe), Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate (nur Spezialpässe).
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:-
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: gültig oder bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein -
Personalausweis
Gültigkeit: gültig oder bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein
Visum vor Einreise
Nichtdeutsche Staatsangehörige
der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
- Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrein, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Buthan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, China, Cote dIvoire, Dominika, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kongo (Dem.Rep.), Korea (Dem. VR), Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libysch Arab. Dschamah, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marschall-Inseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldau, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Marianen, Oman, Osttimor, Pakistan, Palästina, Palau, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Ruanda, Senegal, Russische Föderation, Salomonen, Sambia, Sao Tome und Principe, Saudi Arabien, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei (türkische Spezialpässe visumfrei), USA, Vereinigte Arabische Emirate (Spezialpässe visafrei), Vereinte Nationen, Vietnam, Western Samoa, Zentralafrikanische Republik, Zypern.
- Flüchtlinge, Staatenlose
Fakten
- Hauptstadt: Wien
- Amtsprache: Deutsch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +43
Covid-19 Informationen
Bis 31.03.2021 sieht die neue Einreiseverordnung eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland und zahlreichen weiteren Ländern und für alle Einreisende eine obligatorische Einreiseanmeldung vor. Ab dem 15. Januar 2021 müssen alle Personen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen. Systematische oder stichprobenartige Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Die Liste der Länder, die von der Verordnung ausgenommen sind, und weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
im Web
in Deutschland
- Österreich Konsulat Berlin
Stauffenbergstrasse 1
10785 Berlin - Österreich Konsulat Hamburg
Alsterufer 37
20354 Hamburg - Österreich Konsulat München
Ismaninger Straße 136
81675 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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