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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Albanien (AL)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Albaniens.

Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind entfallen.

Ausreise und Transit

Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet.

Der Grenzübergang Mertziani ist von 8 Uhr bis 20 Uhr (albanische Zeit) geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob die Grenzübergänge ihrer Zielländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.

Beschränkungen im Land

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht nicht mehr. Es wird jedoch empfohlen, den Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen weiterhin zu tragen.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen beim albanischen Gesundheitsministerium.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
  • Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
  • Freiwillige PCR-Tests für Reisende können in Albanien durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Informieren Sie sich auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums über zugelassene Labore. Die Anforderungen für die Anerkennung in Deutschland veröffentlicht das RKI.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Einreise ohne Visum ist möglich:

  • Deutsche Touristen und Geschäftsreisende benötigen für die Einreise nach Albanien kein Visum

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass, der ab Einreise mindestens 3 Monate gültig sein muss oder
  • Gültiger Personalausweis, wenn der Aufenthalt maximal bis zu 90 Tage beträgt.

Für die Republik Albanien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Ein touristische Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich:

  • Argentinien, Australien, Belgien, Bosnien,  Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada,  Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta,  Montenegro,  Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn,  USA,  Zypern.

Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen und in allen anderen Fällen wird ein Visum vor Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass, der ab Einreise mindestens 3 Monate gültig sein muss

Grenzvisa für Touristengruppen

  • Für folgende Staatsangehörige: Bahrain, Bolivien, Brunei, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Hong Kong, China, Jamaika, Mexiko, Moldawien, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Russland, Salvador, Taiwan, Thailand, Ukraine, Uruguay, Venezuela
  • Grenzvisa werden für 3 Tage ausgestellt
  • nur für Touristengruppen, die von einem lizenzierten Touroperator organisiert sind
     

Für die Republik Albanien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Besonderheiten

Alle Visa Antragsteller müssen persönlich im Konsulat vorstellig werden!

Fakten

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers

    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
    • Grund und Dauer der Reise
    • Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
    • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
    • Adressat: Botschaft der Republik von Albanien, Konsularabteilung, Friedrichstr. 231, 10969 Berlin
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Konsulate
in Deutschland
  • Albanien Konsulat Berlin
    Friedrichstraße 231
    10969 Berlin

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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