Einreise- & Visum-Bestimmungen
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.
Informationsstand: 18.01.2021

Islamische Republik Afghanistan (AF)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Islamische Republik Afghanistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Islamische Republik Afghanistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Covid-19 Informationen
Einreise
Bei Einreise am Internationalen Flughafen Kabul (HKIA) wird ein negativer COVID-19-Test (PCR) in englischer Sprache mit Datum/Uhrzeit der Abstrichentnahme verlangt; Testung muss max. 96 Stunden vor Reiseantritt erfolgt sein. Airlines sind gehalten, sich Unterlagen schon bei Check-In am Abflughafen vorlegen zu lassen. Bei der Passkontrolle in Afghanistan muss ein Formular mit umfangreichen Kontaktinformationen zur möglichen Nachverfolgung ausgefüllt werden.
Bei der Ausreise aus Afghanistan ist nach Bestimmung der afghanischen Gesundheitsbehörden ebenso wie der meisten Airlines ein negativer PCR-Test vorzulegen, der maximal 96 Stunden vor Reiseantritt durch eines der hierfür anerkannten Testzentren in Afghanistan abgenommen wurde. Informationen zu den anerkannten Testzentren in Afghanistan finden Sie in der Regel auf der Webseite der entsprechenden Airline.
Besonderheiten
Persönliche Beantragung
Für Reisende nach Afghanistan ist es zwingend notwendig sich direkt an die Botschaft zu wenden. Es muss telefonisch ein Termin vereinbart werden zu dem der Reisende seine Unterlagen persönlich mitbringen muss.
Fakten
- Hauptstadt: Kabul
- Amtsprache: Dari (Persisch) & Paschtu
- Währung: Afghani ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +93
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- zusätzlich: 1 Passkopie (Lichtbildseite)
- kein israelischer Stempel
- Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- zusätzlich: 1 Passkopie (Lichtbildseite)
- kein israelischer Stempel
- 2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
Aktuell werden für Touristen keine Visa erteilt.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- zusätzlich: 1 Passkopie (Lichtbildseite)
- kein israelischer Stempel
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Beruf des Reisenden
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
- Adressat: Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan, Konsularabteilung, Taunusstr. 3, 14193 Berlin
Aktuell werden Geschäftsvisa nur für die 1-fache Einreise für einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten erteilt.
Bei länger geplanten Aufenthalten kann in Kabul ein Folgevisum beantragt werden:
Zentrale Passstelle für ausländische Staatsbürger (Central Passport Department) des Innenministeriums (Ministry of the Interior). Visumgebühr für jeden Monat Aufenthalt in Afghanistan: EUR 30,00.
im Web
in Deutschland
- Afghanistan Botschaft Berlin
- Ecke Kronberger Str. 5 -
Taunusstr. 3
14193 Berlin - Afghanistan Generalkonsulat Bonn
Liebfrauenweg 1a
53125 Bonn - Afghanistan Generalkonsulat Grünwald
Nördliche Münchner Str. 12
82031 Grünwald
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer