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Einreise- & Visum-Bestimmungen


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Vereinigte Arabische Emirate (AE)


Covid-19 Informationen

Einreise

Die COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.

Ausreise und Transit

Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen, und nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.

Es wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Transitbestimmungen zu informieren.

Beschränkungen im Land

In Gesundheitseinrichtungen einschließlich Einrichtungen für Menschen mit Behinderung muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Andernorts ist dies optional.

Die Organisatoren von Sportveranstaltungen können aufgrund der Art oder Bedeutung der Veranstaltung die Vorlage von PCR-Testergebnissen oder Impfnachweisen verlangen.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. 
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
  • Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:

  • Deutsche Touristen oder Besucher erhalten unmittelbar bei Einreise gebührenfrei ein Besuchsvisum (Visít Visa) für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage.
  • Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit für weitere 30 Tage Aufenthalt. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und kostet ca. 650,00 AED.
  • Das Konsulat in Deutschland stellt keine Visa vor Einreise aus!

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass/ Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate.
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Es darf kein israelischer Stempelvermerk im Reisepass sein, da dies zu einer Einreiseverweigerung führen kann.
    • Achtung: Die Beantragung mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich!
  • Flugtickets
    • Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise.
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
  • Es ist möglich, dass biometrische Daten (z. B. Iriserkennung) erhoben werden.
  • Deklaration von Geldbeträgen oder Banknoten bei der An- oder Abreise in den VAE
    • Es muss ein Formular ausgefüllt werden, in dem der Geldbetrag oder die Geldnoten, die der Reisende mit sich führt deklariert werden, wenn der Betrag 100.000 Dirham (ca. 20.000 Euro) übersteigt.
    • Wenn Geldbeträge oder Geldnoten über die zugelassene Höhe nicht deklariert und entdeckt werden, wird die Zollbehörde das Geld konfiszieren und der Staatsanwaltschaft übergeben, um rechtliche Maßnahmen gegen die betroffene Person zu ergreifen.

Für die Vereinigten Arabischen Emirate gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufzunehmen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Ein Touristenvisum bei Einreise ist für folgende Staatsangehörige möglich:

  • Westeuropa:
    Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Ukraine, Vatikan, Zypern.
  • Weitere Länder:
    Australien, Brunei, Hong Kong, Japan, Kanada, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Südkorea, USA.

Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen und in allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige mit einem Touristenvisum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass/ Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate.
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Es darf kein israelischer Stempelvermerk im Reisepass sein, da dies zu einer Einreiseverweigerung führen kann.
    • Achtung: Die Beantragung mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich!
  • Flugtickets
    • Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise.
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
  • Es ist möglich, dass biometrische Daten (z. B. Iriserkennung) erhoben werden.
  • Deklaration von Geldbeträgen oder Banknoten bei der An- oder Abreise in den VAE
    • Es muss ein Formular ausgefüllt werden, in dem der Geldbetrag oder die Geldnoten, die der Reisende mit sich führt deklariert werden, wenn der Betrag 100.000 Dirham (ca. 20.000 Euro) übersteigt.
    • Wenn Geldbeträge oder Geldnoten über die zugelassene Höhe nicht deklariert und entdeckt werden, wird die Zollbehörde das Geld konfiszieren und der Staatsanwaltschaft übergeben, um rechtliche Maßnahmen gegen die betroffene Person zu ergreifen.

Für die Vereinigten Arabischen Emirate gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufzunehmen.

Besonderheiten

Beantragung eines Visums

Das Konsulat der Vereinigten Arabischen Emirate erteilt keine Visa mehr. Visumpflichtige Nationalitäten haben lediglich folgende Möglichkeiten ein Visum zu erhalten:

  • Beantragung über Verwandte ersten Grades aus den V.A.E.
  • Über Reiseunternehmen in den V.A.E.
  • Bestimmte Hotels mit mindestens 4 Sternen bieten an, die Visa für deren Gäste zu beschaffen (Personen, die ein Reisevisum benötigen, dürfen erst dann in einem Hotel einen Aufenthalt buchen, wenn sie sich vergewissert haben, dass das Hotel bereit ist bei den zuständigen Stellen einen Visumantrag zu stellen). Senden Sie dem Hotel eine Kopie Ihres Reisepasses, damit das Visum beim Ausländeramt in den V.A.E. beantragt werden kann. Ihr Originalvisum wird am Flughafen hinterlegt und Sie erhalten eine Kopie per Fax.

Bei Ausreise

  • Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbuße (aktuell ca. 100,00 AED pro Tag) zur Folge.

Für Einreisen in das Sultanat Oman

  • Aufgrund eines gemeinsamen Visaabkommens zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und dem Sultanat Oman sind mit Wirkung vom 01.07.2002 Inhaber eines gültigen Visums für die VAE berechtigt, in das jeweils andere Land einzureisen.

Fakten

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Visumpflichtige Nationalitäten haben folgende Möglichkeiten ein Visum zu erhalten:

  • Über Verwandte ersten Grades
  • Über bestimmte Hotels (mit mindestens 4 Sternen), die für die Visaerteilung sorgen (Personen, die ein Reisevisum benötigen, dürfen erst dann in einem Hotel buchen, bevor sie sich vergewissert haben, dass das Hotel bereit ist, bei den zuständigen Stellen einen Visumantrag zu stellen).
    Senden Sie dem Hotel eine Kopie Ihres Reisepasses, damit das Visum beim Ausländeramt in VAE beantragt werden kann.
    Ihr Originalvisum wird am Flughafen hinterlegt und Sie erhalten eine Kopie per Fax.
  • Über Reiseunternehmen in den V.A.E.

Informationen zum Arbeitsvisum

Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufzunehmen.

Vorgehensweise

  • Spezielle Informationen sind für Vertragskunden online zum Formular Bestellankündigung hinterlegt.

    Folgende Dokumente müssen für mitreisende Familienangehörige für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis  von der Botschaft legalisiert werden:
     
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden
  • Schul- und Hochschulzeugnisse

    Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage. Unser Team informiert Sie gerne.
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Konsulate
in Deutschland
  • Vereinigte Arabische Emirate (VAE/UAE) Botschaft Berlin
    Hiroshimastr. 18-20
    10785 Berlin
  • Vereinigte Arabische Emirate (VAE/UAE) Außenstelle Bonn
    Erste Fährgasse 6
    53113 Bonn
  • Vereinigte Arabische Emirate (VAE/UAE) Generalkonsulat München
    Lohengrinstr. 21
    81925 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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